In der Unfallversicherung der ARAG gilt im Tarif Schutzbrief folgendes für Weitere Serviceleistungen:
Die nachfolgenden Serviceleistungen können Sie in Anspruch nehmen, auch wenn kein versichertes Ereignis gemäß Ziffer 1.1 bis 1.4 vorliegt. Die Serviceleistung beschränkt sich auf die Benennung von Dienstleistern. Die Beauftragung des Dienstleisters bzw. die Kostenübernahme für die Dienstleistung erfolgt durch Sie bzw. haben Sie zu tragen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart wurde.
6.1 Benennung von Dienstleistern (keine Beauftragung und Kostenübernahme)
Wir benennen oder vermitteln auf Anfrage:
• Fachanwälte aus dem ARAG Anwaltsnetzwerk
• Versorgungleistungen für die verletzte oder erkrankte Person, zum Beispiel Menüservice, Pflegekräfte, Fahrdienste
• Versorgung des Haushalts, zum Beispiel Einkaufs-, Wäscheund Reinigungsdienste für die Wohnung
• Hausmeisterdienste
• Beratung über Pflege
• Betreuungsdienste von im Haushalt lebenden Personen
• Berater über technische Hilfsmittel
• Hilfe auf Reisen
• technische Hilfsmittel im Haushalt
6.2 Information über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung
Wir informieren die versicherte Person auf Anfrage über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung im Inund Ausland.
6.3 Information über einen niedergelassenen Arzt/Vermittlung eines niedergelassenen Arztes
Soweit möglich, benennen wir einen Deutsch, Englisch oder Muttersprache sprechenden Arzt (Inund Ausland). Die Beauftragung des Arztes müssen Sie selbst vornehmen.
6.4 Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und dem behandelnden Arzt
Wir stellen, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen dem Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her (Inund Ausland).
6.5 Benachrichtigung von Angehörigen, Arbeitgeber, sonstigen Personen (Inund Ausland)
Wir benachrichtigen auf Wunsch die Angehörigen, den Arbeitgeber oder sonstige Personen der versicherten Person im Inund Ausland.
6.6 Beratung behindertengerechtes Wohnen, Umzug, Umbau des Fahrzeugs
Wir vermitteln auf Anfrage eine Beratung für
• den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung,
• einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus oder Wohnung bzw. in ein Seniorenoder Pflegeheim und
• die behindertengerechte Umrüstung des eigenen oder eines fremden Pkws, sofern dieser einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehört.
Dokumentversion: 2016.01
Die nachfolgenden Serviceleistungen können Sie in Anspruch nehmen, auch wenn kein versichertes Ereignis gemäß Ziffer 1.1 bis 1.4 vorliegt. Die Serviceleistung beschränkt sich auf die Benennung von Dienstleistern. Die Beauftragung des Dienstleisters bzw. die Kostenübernahme für die Dienstleistung erfolgt durch Sie bzw. haben Sie zu tragen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart wurde.
6.1 Benennung von Dienstleistern (keine Beauftragung und Kostenübernahme)
Wir benennen oder vermitteln auf Anfrage:
• Fachanwälte aus dem ARAG Anwaltsnetzwerk
• Versorgungleistungen für die verletzte oder erkrankte Person, zum Beispiel Menüservice, Pflegekräfte, Fahrdienste
• Versorgung des Haushalts, zum Beispiel Einkaufs-, Wäscheund Reinigungsdienste für die Wohnung
• Hausmeisterdienste
• Beratung über Pflege
• Betreuungsdienste von im Haushalt lebenden Personen
• Berater über technische Hilfsmittel
• Hilfe auf Reisen
• technische Hilfsmittel im Haushalt
6.2 Information über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung
Wir informieren die versicherte Person auf Anfrage über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung im Inund Ausland.
6.3 Information über einen niedergelassenen Arzt/Vermittlung eines niedergelassenen Arztes
Soweit möglich, benennen wir einen Deutsch, Englisch oder Muttersprache sprechenden Arzt (Inund Ausland). Die Beauftragung des Arztes müssen Sie selbst vornehmen.
6.4 Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und dem behandelnden Arzt
Wir stellen, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen dem Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her (Inund Ausland).
6.5 Benachrichtigung von Angehörigen, Arbeitgeber, sonstigen Personen (Inund Ausland)
Wir benachrichtigen auf Wunsch die Angehörigen, den Arbeitgeber oder sonstige Personen der versicherten Person im Inund Ausland.
6.6 Beratung behindertengerechtes Wohnen, Umzug, Umbau des Fahrzeugs
Wir vermitteln auf Anfrage eine Beratung für
• den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung,
• einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus oder Wohnung bzw. in ein Seniorenoder Pflegeheim und
• die behindertengerechte Umrüstung des eigenen oder eines fremden Pkws, sofern dieser einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehört.
Dokumentversion: 2016.01