In der Krankenversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG Tarif 27 (270, 2710, 271–277):
Beihilfe-Ergänzung: Schließt Restkosten, die Beihilfe + Grundversicherung nicht decken. So lassen sich zusammen 100 % erreichen. Es existieren verschiedene Stufen (z. B. 2710 für 90 % Beihilfe, 271, 272 … 277 für andere Beihilfesätze). Tarif 27 leistet nur, wenn Beihilfe oder Grundtarif leisten. Ausnahmen: Sehhilfen, manche Zahn-/Auslandsleistungen. Summenbegrenzungen anfangs, z. B. Zahnersatz. Kein Ersatz der Beihilfeeigenanteile.
Dokumentversion: 2025.01
Beihilfe-Ergänzung: Schließt Restkosten, die Beihilfe + Grundversicherung nicht decken. So lassen sich zusammen 100 % erreichen. Es existieren verschiedene Stufen (z. B. 2710 für 90 % Beihilfe, 271, 272 … 277 für andere Beihilfesätze). Tarif 27 leistet nur, wenn Beihilfe oder Grundtarif leisten. Ausnahmen: Sehhilfen, manche Zahn-/Auslandsleistungen. Summenbegrenzungen anfangs, z. B. Zahnersatz. Kein Ersatz der Beihilfeeigenanteile.
Dokumentversion: 2025.01