In der Krankenversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG Tarif 210, 2110, 211–217:
Ambulante Heilbehandlung: Tarife mit prozentualer Erstattung (keine festen SB). Tarif 210 = 100 %. Die Tarife 211–217 sind für Beihilfeberechtigte, mit Erstattung 50 % (217) bis 10 % (2110). Die Prozent-Sätze ergänzen die Beihilfe, um nahe 100 % zu kommen. Zahnleistungen sind ausgenommen.
Dokumentversion: 2025.01
Ambulante Heilbehandlung: Tarife mit prozentualer Erstattung (keine festen SB). Tarif 210 = 100 %. Die Tarife 211–217 sind für Beihilfeberechtigte, mit Erstattung 50 % (217) bis 10 % (2110). Die Prozent-Sätze ergänzen die Beihilfe, um nahe 100 % zu kommen. Zahnleistungen sind ausgenommen.
Dokumentversion: 2025.01