In der Krankenversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG Tarif 184, 185:
Allgemeines: Abschluss nur möglich, wenn einer der Tarife 181, 182 oder 183 gleichzeitig besteht oder neu abgeschlossen wird und keine andere private Zahnversicherung vorliegt (außer betriebliche Zusatzversicherungen).
Leistungen: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie werden bei Kassenzahnärzten gedeckt. Zusammen mit der GKV ergeben sich folgende Erstattungen: Tarif 184 = 70 % Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz, Tarif 185 = 100 % (Zahnbehandlung) / 70 % (Zahnersatz). GKV-Selbstbehalte gelten als GKV-Leistung.
Kieferorthopädie (KIG 1–5) wird bei medizinischer Notwendigkeit erstattet, primär für Kinder/Jugendliche.
Summenbegrenzung: Im 1. Jahr max. 400 € bzw. 500 € (Tarif 184/185), im 2. Jahr 800 €/1.000 €, ab dem 3. Jahr unbegrenzt (Unfall bedingt sofort ohne Begrenzung).
Dokumentversion: 2025.01
Allgemeines: Abschluss nur möglich, wenn einer der Tarife 181, 182 oder 183 gleichzeitig besteht oder neu abgeschlossen wird und keine andere private Zahnversicherung vorliegt (außer betriebliche Zusatzversicherungen).
Leistungen: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie werden bei Kassenzahnärzten gedeckt. Zusammen mit der GKV ergeben sich folgende Erstattungen: Tarif 184 = 70 % Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz, Tarif 185 = 100 % (Zahnbehandlung) / 70 % (Zahnersatz). GKV-Selbstbehalte gelten als GKV-Leistung.
Kieferorthopädie (KIG 1–5) wird bei medizinischer Notwendigkeit erstattet, primär für Kinder/Jugendliche.
Summenbegrenzung: Im 1. Jahr max. 400 € bzw. 500 € (Tarif 184/185), im 2. Jahr 800 €/1.000 €, ab dem 3. Jahr unbegrenzt (Unfall bedingt sofort ohne Begrenzung).
Dokumentversion: 2025.01