In der Krankenversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG Tarif 181–183:
Versicherungsfähigkeit: Nur Personen mit Leistungen aus der GKV können diese Tarife abschließen.
Leistungsumfang: Bei ambulanter Heilbehandlung als Privatpatient werden nach Vorleistung der GKV die verbleibenden Kosten zu 100 % erstattet. Ausgenommen sind Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie; im Tarif 183 sind zusätzlich Heilpraktikerleistungen ausgeschlossen. Ohne GKV-Vorleistung werden die Kosten je nach Tarif zu 30 % (Tarif 181), 60 % (Tarif 182) oder 0 % (Tarif 183) ersetzt. Ein GKV-Selbstbehalt wird wie eine GKV-Leistung behandelt.
Selbstbehalt: Pro Person/Kalenderjahr gelten 0 € (Tarif 181), 75 € (Tarif 182) oder 150 € (Tarif 183). Dieser fällt für alle ambulanten Leistungen an (außer ggf. zeitanteilige Kürzung im ersten Jahr).
Dokumentversion: 2025.01
Versicherungsfähigkeit: Nur Personen mit Leistungen aus der GKV können diese Tarife abschließen.
Leistungsumfang: Bei ambulanter Heilbehandlung als Privatpatient werden nach Vorleistung der GKV die verbleibenden Kosten zu 100 % erstattet. Ausgenommen sind Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie; im Tarif 183 sind zusätzlich Heilpraktikerleistungen ausgeschlossen. Ohne GKV-Vorleistung werden die Kosten je nach Tarif zu 30 % (Tarif 181), 60 % (Tarif 182) oder 0 % (Tarif 183) ersetzt. Ein GKV-Selbstbehalt wird wie eine GKV-Leistung behandelt.
Selbstbehalt: Pro Person/Kalenderjahr gelten 0 € (Tarif 181), 75 € (Tarif 182) oder 150 € (Tarif 183). Dieser fällt für alle ambulanten Leistungen an (außer ggf. zeitanteilige Kürzung im ersten Jahr).
Dokumentversion: 2025.01