In der Pflegeversicherung der ARAG gilt folgendes für Beitragsrückerstattung:
Die aus dem Abrechnungsverband private Pflege-Pflichtversicherung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführten Mittel werden insbesondere zur Limitierung der Beiträge der versicherten Personen und zur Finanzierung von Leistungsverbesserungen verwendet.
Dokumentversion: 2024.01
Die aus dem Abrechnungsverband private Pflege-Pflichtversicherung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführten Mittel werden insbesondere zur Limitierung der Beiträge der versicherten Personen und zur Finanzierung von Leistungsverbesserungen verwendet.
Dokumentversion: 2024.01