In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect folgendes für Wartezeiten:
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit als vereinbart. Die Wartezeit beträgt 1 Monat.
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 6.1.4) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach dem Zeitpunkt
Es besteht keine Wartezeit bei Versicherungsfällen
· aufgrund von Unfällen inkl. Vergiftungen
· bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 6.2)
· bei Katration/Sterilisation
· bei HaustierPlus
· beim erweiterten Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn
· bei der Tierarzt-Hotline
· bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
· bei unfallbedingten Transportkosten
· bei der telefonischen psychologischen Soforthilfe
Darüber hinaus besteht keine Wartezeit
Dokumentversion: 2024.10
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit als vereinbart. Die Wartezeit beträgt 1 Monat.
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 6.1.4) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach dem Zeitpunkt
Es besteht keine Wartezeit bei Versicherungsfällen
· aufgrund von Unfällen inkl. Vergiftungen
· bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 6.2)
· bei Katration/Sterilisation
· bei HaustierPlus
· beim erweiterten Versicherungsschutz vor Vertragsbeginn
· bei der Tierarzt-Hotline
· bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
· bei unfallbedingten Transportkosten
· bei der telefonischen psychologischen Soforthilfe
Darüber hinaus besteht keine Wartezeit
Dokumentversion: 2024.10