In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect folgendes für Versicherungsfall:
Der Versicherungsfall ist die erstmalige medizinisch notwendige Heilbehandlung oder Operation. Er beginnt mit der Kenntnisnahme über den gesundheitsverschlechternden Zustand oder mit dem Zeitpunkt
Tritt ein Versicherungsfall ein
2.1 Operation
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder als Folge eines Unfalls. Zum Versicherungsfall zählen auch die Untersuchung zur Vorbereitung der Operation (Vorbehandlung) und die Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung). Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Nachbehandlung
2.2 Heilbehandlung
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inkl. Diagnostik
Dokumentversion: 2024.10
Der Versicherungsfall ist die erstmalige medizinisch notwendige Heilbehandlung oder Operation. Er beginnt mit der Kenntnisnahme über den gesundheitsverschlechternden Zustand oder mit dem Zeitpunkt
Tritt ein Versicherungsfall ein
2.1 Operation
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder als Folge eines Unfalls. Zum Versicherungsfall zählen auch die Untersuchung zur Vorbereitung der Operation (Vorbehandlung) und die Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung). Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Nachbehandlung
2.2 Heilbehandlung
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inkl. Diagnostik
Dokumentversion: 2024.10