In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect folgendes für Beschreibung und Voraussetzung des Versicherungsfalls:
3.1 Operation/Chirurgischer Eingriff
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose/Sedierung. Versichert sind sowohl Eingriffe
3.1.1 Untersuchung zur Vorbereitung der Operation (Vorbehandlung)
Eine Untersuchung zur Vorbereitung der Operation wird unmittelbar vor dem Eingriff durchgeführt. Es handelt sich insbesondere um:
· allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres
· spezielle Untersuchungen (zum Beispiel Röntgen
Die nach anerkannten veterinärmedizinischen Erkenntnissen erforderlichen Untersuchungen
3.1.2 Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung)
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung nach einem operativen Eingriff. Die Behandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland. Sie muss objektiv aus veterinärmedizinischer Sicht geeignet erscheinen
· wiederherzustellen
· zu verbessern
· eine Verschlechterung zu verhindern
3.2 Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung. Sie soll aus veterinärmedizinischer Sicht objektiv geeignet erscheinen
· wiederherzustellen
· zu verbessern
· eine Verschlechterung zu verhindern
Die Heilbehandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland.
3.3 Diagnostik
Diagnostik umfasst alle veterinärmedizinischen Maßnahmen
· Vorbericht
· klinische Untersuchungen
Die Diagnostik erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland.
3.4 Krankheit
Krankheit ist ein anormaler
3.5 Unfall
Unfall ist ein Ereignis
3.6 Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation zur Abwendung einer gesundheitlichen Schädigung. Dabei findet eine Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten
Dokumentversion: 2024.10
3.1 Operation/Chirurgischer Eingriff
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose/Sedierung. Versichert sind sowohl Eingriffe
3.1.1 Untersuchung zur Vorbereitung der Operation (Vorbehandlung)
Eine Untersuchung zur Vorbereitung der Operation wird unmittelbar vor dem Eingriff durchgeführt. Es handelt sich insbesondere um:
· allgemeine Untersuchungen zum Zustand des Tieres
· spezielle Untersuchungen (zum Beispiel Röntgen
Die nach anerkannten veterinärmedizinischen Erkenntnissen erforderlichen Untersuchungen
3.1.2 Behandlung nach einer Operation (Nachbehandlung)
Eine Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung nach einem operativen Eingriff. Die Behandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland. Sie muss objektiv aus veterinärmedizinischer Sicht geeignet erscheinen
· wiederherzustellen
· zu verbessern
· eine Verschlechterung zu verhindern
3.2 Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige Behandlung. Sie soll aus veterinärmedizinischer Sicht objektiv geeignet erscheinen
· wiederherzustellen
· zu verbessern
· eine Verschlechterung zu verhindern
Die Heilbehandlung erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft in Deutschland.
3.3 Diagnostik
Diagnostik umfasst alle veterinärmedizinischen Maßnahmen
· Vorbericht
· klinische Untersuchungen
Die Diagnostik erfolgt nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland.
3.4 Krankheit
Krankheit ist ein anormaler
3.5 Unfall
Unfall ist ein Ereignis
3.6 Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation zur Abwendung einer gesundheitlichen Schädigung. Dabei findet eine Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten
Dokumentversion: 2024.10