In der Unfallversicherung der ARAG gilt folgendes für Einzelkumulrisiko:
Besteht für eine versicherte Person bei uns weiterer Unfallversicherungsschutz, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung von 1.750.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.
Dokumentversion: 2016.01
Besteht für eine versicherte Person bei uns weiterer Unfallversicherungsschutz, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung von 1.750.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.
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