Das sind die Leistungen und Tarifvarianten der ARAG für die Unfallversicherung mit Stand 2016. In der folgenden Ausführung werden die verschiedenen Tarife und ihre Leistungen detailliert beschrieben. Die Versicherung ist in die drei Tarifvarianten Basis, Komfort und Premium unterteilt. Neben den allgemeinen Leistungen, die für alle Tarife gelten, bietet jede Variante unterschiedliche Leistungsstufen und Zusatzoptionen. Im Mittelpunkt stehen der Geltungsbereich, die Regelungen zur Invalidität, Unfallrente, Soforthilfen, Krankenhausleistungen, Todesfall-Leistungen, versicherte Kosten sowie spezielle Zusatzleistungen wie der ARAG Reha-Manager. Im Folgenden werden sämtliche Inhalte und Tarife ohne Auslassungen dargestellt.
Geltungsbereich und Unfallbegriff
Alle Tarifvarianten bieten einen weltweiten Schutz rund um die Uhr. Der allgemeine Unfallbegriff ist in allen Tarifen gleichermaßen enthalten. Zudem sind Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Dünste, Stäube oder Säuren, Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, Ertrinken, Erstickung unter Wasser sowie der Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Atemluft in allen Tarifen versichert. Auch tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verletzungen bei der Rettung oder Verteidigung von Personen, Tieren oder Sachen sind in allen Tarifen abgesichert.
Nur im Premium-Tarif werden außerdem gesundheitliche Schäden durch Höhenkrankheit, Sonnenbrand, Sonnenstich und Hitzschlag übernommen. Ebenso sind Verrenkungen, Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln durch Eigenbewegung bis zum 67. Lebensjahr nur im Premium-Tarif enthalten.
Invalidität
Die Fristen für die Unfallmeldung, Invaliditätsfeststellung und Anmeldung betragen im Basis-Tarif 15/24/24 Monate, im Komfort-Tarif 18/24/24 Monate und im Premium-Tarif 24/36/36 Monate. Eine Fristenunterbrechung aufgrund von Arztverschulden ist ausschließlich im Premium-Tarif vorgesehen.
Die Invaliditätsgrade variieren je nach Tarif:
- Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Arms wird im Basis-Tarif mit 70 Prozent, im Komfort-Tarif mit 80 Prozent und im Premium-Tarif mit 85 Prozent bewertet.
- Die Hand wird je nach Tarif mit 55 Prozent, 65 Prozent oder 70 Prozent Invaliditätsgrad bewertet.
- Der Verlust eines Beins oberhalb des Oberschenkels beträgt 70 Prozent im Basis-Tarif, 80 Prozent im Komfort-Tarif und 85 Prozent im Premium-Tarif.
- Der Verlust eines Auges ist mit 50 Prozent im Basis-Tarif, 60 Prozent im Komfort-Tarif und 65 Prozent im Premium-Tarif eingestuft.
Für einige Organe wie Niere, Milz, Gallenblase oder Magen erfolgt eine individuelle Feststellung des Invaliditätsgrades.
Nur im Premium-Tarif wird eine Zusatzhilfe für Krebserkrankungen wie Brustkrebs, Hodenkrebs oder Gehirntumore bis zu 10.000 Euro (maximal 10 Prozent der Invaliditätssumme) geleistet.
Progression und Integralfranchise
Alle Tarife bieten die Möglichkeit, verschiedene Progressionsmodelle mit 225 Prozent, 350 Prozent oder 500 Prozent abzuschließen. Eine Integralfranchise, bei der der Leistungsanspruch erst ab 15 oder 25 Prozent Invaliditätsgrad gilt, ist ebenfalls in allen Tarifen versicherbar.
Unfallrente (sofern vereinbart)
Die lebenslange Unfallrente ist in allen Tarifen optional ab 50 Prozent Invaliditätsgrad versicherbar. Im Komfort- und Premium-Tarif gibt es eine Rentengarantie für Hinterbliebene bis zum 60. Lebensjahr oder mindestens 10 Jahre. Eine Unfallrente Plus, die bis zu 200 Prozent der vereinbarten Summe beträgt, kann bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Frakturengeld, Soforthilfe und Übergangsleistung (sofern vereinbart)
- Eine Übergangsleistung wird zu 100 Prozent nach sechs Monaten bei einer 50-prozentigen Beeinträchtigung oder zu 100 Prozent nach drei Monaten bei einer vollständigen Beeinträchtigung gezahlt.
- Soforthilfe bei Schwerstverletzungen wird in allen Tarifen gewährt, ebenso wie eine Soforthilfe für bestimmte Frakturen und Bänderrisse.
Krankenhaus- und Unfall-Tagegeld (sofern vereinbart)
- Das Krankenhaustagegeld wird für die Dauer einer vollstationären Heilbehandlung für bis zu fünf Jahre gezahlt.
- Bei ambulanter Operation gibt es eine pauschale Entschädigung von drei Tagessätzen.
- Bei Krankenhausaufenthalten bis zu drei Tagen werden ebenfalls drei Tagessätze gezahlt.
- Eine Verdoppelung der Entschädigung im Ausland ist in allen Tarifen enthalten.
- Ein Unfall-Tagegeld ist optional und wird für maximal 28 Tage gezahlt.
Todesfall-Leistung (sofern vereinbart)
- Die Todesfall-Leistung wird in allen Tarifen ausgezahlt.
- Der Anspruch auf die Leistung besteht auch, wenn der unfallbedingte Tod im zweiten Jahr nach dem Unfall eintritt.
- Eine Auszahlung erfolgt auch bereits nach einer Tod-Erklärung gemäß Verschollenheitsgesetz.
- Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gibt es eine zusätzliche Versorgungsleistung, die sich an der Todesfall-Leistung der verstorbenen Person orientiert.
- Die Meldefrist für einen Todesfall beträgt in allen Tarifen acht Wochen.
ARAG Reha-Manager
Der Reha-Manager unterstützt bei beruflichen, medizinischen und privaten Veränderungen. Der Kostenrahmen beträgt im Basis-Tarif bis zu 10.000 Euro, im Komfort-Tarif 20.000 Euro und im Premium-Tarif 30.000 Euro.
Versicherte Kosten
Die maximalen Entschädigungsgrenzen für versicherte Kosten betragen:
- 25.000 Euro im Basis-Tarif
- 50.000 Euro im Komfort-Tarif
- 75.000 Euro im Premium-Tarif
Zu den versicherten Kosten gehören unter anderem kosmetische Operationen, Bergungskosten, Transportkosten ins Krankenhaus sowie die Krankenrückverlegung. Bestattungs- und Überführungskosten sind ebenfalls in allen Tarifen enthalten.
Psychologische Betreuung
- Telefonische psychologische Hilfe ist in allen Tarifen enthalten.
- Kosten für bis zu zehn Sitzungen mit einem Psychologen werden nur im Premium-Tarif übernommen.
Verbesserung bei Ausschlüssen
- Unfälle aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung unter 1,1 Promille sind in allen Tarifen versichert.
- Unfälle aufgrund der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente sind im Komfort- und Premium-Tarif versichert.
- Unfälle durch Herzinfarkte oder Schlaganfälle sind ab dem Komfort-Tarif abgesichert.
Rechtsschutz-Leistungen
In allen Tarifen sind enthalten:
- Opfer-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz nach einem Unfall
- Patienten-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
Beitragsfreistellung
- Im Todesfall des Versicherungsnehmers sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.
- Im Komfort- und Premium-Tarif gilt die Beitragsfreistellung auch bei Pflegestufe II oder Invalidität.
Vorsorgeversicherung
Für neu hinzukommende Personen besteht eine automatische Vorsorgeversicherung mit einer Invaliditätsleistung von 50.000 Euro und einer Todesfall-Leistung von 10.000 Euro.
Unfall-Schutzbrief und Alltagshelfer
Zusätzlich gibt es einen Unfall-Schutzbrief sowie die Alltagshelfer-Optionen. Diese beinhalten unter anderem Menüservice, Einkaufsdienste, Haushaltsreinigung und Kinderbetreuung.
Diese detaillierte Darstellung umfasst sämtliche Inhalte der Leistungsübersicht des ARAG Unfall-Schutz 2016 und alle Tarifvarianten ohne Auslassungen.