In der Unfallversicherung der ARAG gilt folgendes für Was ist versichert?:
1.1 Versicherungsschutz bei Unfällen
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
1.2 Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
• weltweit und
• rund um die Uhr.
1.3 Allgemeiner Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
• plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
• unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte KraLanstrengung
• ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
• Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte KraLanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
1.5 Einschränkung unserer LeistungspLicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).
Dokumentversion: 2016.01
1.1 Versicherungsschutz bei Unfällen
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
1.2 Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
• weltweit und
• rund um die Uhr.
1.3 Allgemeiner Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
• plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
• unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.4 Erweiterter Unfallbegriff
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte KraLanstrengung
• ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
• Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte KraLanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
1.5 Einschränkung unserer LeistungspLicht
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).
Dokumentversion: 2016.01