In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect OP folgendes für Wartezeiten:
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit als vereinbart. Die Wartezeit beträgt 1 Monat.
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 5.1.3) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach dem Zeitpunkt
Es besteht keine Wartezeit bei Versicherungsfällen
· aufgrund von Unfällen
· bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 5.2)
· bei Kastration/Sterilisation und
· bei der Tierarzt-Hotline.
Darüber hinaus besteht keine Wartezeit
Dokumentversion: 2024.10
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit gilt eine Wartezeit als vereinbart. Die Wartezeit beträgt 1 Monat.
Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Erkrankungen/Operationen (siehe Ziffer 5.1.3) besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach dem Zeitpunkt
Es besteht keine Wartezeit bei Versicherungsfällen
· aufgrund von Unfällen
· bei Leistungen im Rahmen von VorsorgePlus (siehe Ziffer 5.2)
· bei Kastration/Sterilisation und
· bei der Tierarzt-Hotline.
Darüber hinaus besteht keine Wartezeit
Dokumentversion: 2024.10