In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif TierProtect OP folgendes für Vergütung des Tierarztes:
10.1 Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Versicherungsfall gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Sie können den Tierarzt bzw. die Tierklinik frei wählen. Andere Gebührenordnungen (zum Beispiel klinikeigene) können nicht berücksichtigt werden.
10.2 Wir erstatten die Notdienstgebühr nach der GOT
10.3 Voraussetzung für unsere Leistung ist
· medizinisch notwendig
· zweckmäßig
· angemessen
· verhältnismäßig
Dokumentversion: 2024.10
10.1 Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Versicherungsfall gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes.
Sie können den Tierarzt bzw. die Tierklinik frei wählen. Andere Gebührenordnungen (zum Beispiel klinikeigene) können nicht berücksichtigt werden.
10.2 Wir erstatten die Notdienstgebühr nach der GOT
10.3 Voraussetzung für unsere Leistung ist
· medizinisch notwendig
· zweckmäßig
· angemessen
· verhältnismäßig
Dokumentversion: 2024.10