In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt im Tarif Komfort folgendes für Wer ist versichert?:
Mitversichert sind
a) Ihr ehelicher, eingetragener oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( zusammenlebender sonstiger Lebenspartner (im Sinne des ) , Absatz , b ARB). Letzterer, soweit er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist;
b) Ihre minderjährigen Kinder;
c) Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerscha( (im Sinne des ) , Absatz , b ARB) lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen;
d) die mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebenden, mit Ihnen und/oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandten oder verschwägerten Personen. Voraussetzung ist, dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist.
Dokumentversion: 2024.01
Mitversichert sind
a) Ihr ehelicher, eingetragener oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( zusammenlebender sonstiger Lebenspartner (im Sinne des ) , Absatz , b ARB). Letzterer, soweit er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist;
b) Ihre minderjährigen Kinder;
c) Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerscha( (im Sinne des ) , Absatz , b ARB) lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen;
d) die mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebenden, mit Ihnen und/oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandten oder verschwägerten Personen. Voraussetzung ist, dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist.
Dokumentversion: 2024.01