In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt im Tarif Komfort folgendes für Anzuwendendes Recht:
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der )) 7, ,a bis +a, . bis
7/, 7, bis 7. und 2/ ARB sinngemäß.
Dokumentversion: 2024.01
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der )) 7, ,a bis +a, . bis
7/, 7, bis 7. und 2/ ARB sinngemäß.
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