In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Vorzeitige Vertragsbeendigung bei Vereinbarung von Online-Forderungsmanagement als Einzelvertrag:
Ist ARAG Online-Forderungsmanagement als Einzelvertrag vereinbart, kann der Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt werden.
(7) Wenn der durch uns benannte Inkassodienstleister den Inkassoau(rag mangels hinreichender wirtscha(licher Erfolgsaussichten ablehnt, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
(2) Wenn wir unsere Leistungspflicht für mindestens zwei Inkassoaufträge innerhalb von 24 Monaten bejahen, können sowohl Sie als auch wir nach Annahme des zweiten oder jedes weiteren Inkassoauftrags den Vertrag vorzeitig kündigen.
(,) Die Kündigung muss uns bzw. Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Inkassodienstleister den Inkassoau(rag nach Absatz 7) abgelehnt oder wir den Inkassoau(rag nach Absatz 2) bejaht haben; wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Dokumentversion: 2024.01
Ist ARAG Online-Forderungsmanagement als Einzelvertrag vereinbart, kann der Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt werden.
(7) Wenn der durch uns benannte Inkassodienstleister den Inkassoau(rag mangels hinreichender wirtscha(licher Erfolgsaussichten ablehnt, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
(2) Wenn wir unsere Leistungspflicht für mindestens zwei Inkassoaufträge innerhalb von 24 Monaten bejahen, können sowohl Sie als auch wir nach Annahme des zweiten oder jedes weiteren Inkassoauftrags den Vertrag vorzeitig kündigen.
(,) Die Kündigung muss uns bzw. Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Inkassodienstleister den Inkassoau(rag nach Absatz 7) abgelehnt oder wir den Inkassoau(rag nach Absatz 2) bejaht haben; wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Dokumentversion: 2024.01