In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz:
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn
a) die einzelne Zahlungsforderung mindestens 2+ Euro und höchstens 2+/./// Euro beträgt,
b) die Rechnungsstellung längstens zwölf Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags erfolgte und
c) solange die Zahlungsforderung unstrittig ist, das heißt, solange der Schuldner keine materiell-rechtlichen Einwände gegen die Forderung erhebt und
d) der Schuldner Ihrer Zahlungsforderung nicht nachgekommen ist.
Dokumentversion: 2024.01
Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn
a) die einzelne Zahlungsforderung mindestens 2+ Euro und höchstens 2+/./// Euro beträgt,
b) die Rechnungsstellung längstens zwölf Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags erfolgte und
c) solange die Zahlungsforderung unstrittig ist, das heißt, solange der Schuldner keine materiell-rechtlichen Einwände gegen die Forderung erhebt und
d) der Schuldner Ihrer Zahlungsforderung nicht nachgekommen ist.
Dokumentversion: 2024.01