In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz:
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Versuch zur Klärung Ihres Beratungsbedürfnisses durch eine vorangegangene Beratung mit ARAG JuraTel®.
Ausnahme:
Wenn im Rahmen des ARAG Online-Forderungsmanagements nach Sonderbedingung 77 eine Forderung strittig wird, können Sie die persönliche Beratung auch ohne die vorherige Beratung mit ARAG JuraTel® in Anspruch nehmen.
Dokumentversion: 2024.01
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Versuch zur Klärung Ihres Beratungsbedürfnisses durch eine vorangegangene Beratung mit ARAG JuraTel®.
Ausnahme:
Wenn im Rahmen des ARAG Online-Forderungsmanagements nach Sonderbedingung 77 eine Forderung strittig wird, können Sie die persönliche Beratung auch ohne die vorherige Beratung mit ARAG JuraTel® in Anspruch nehmen.
Dokumentversion: 2024.01