In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz:
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten. Voraussetzung ist, dass deutsches Recht Anwendung findet. Etwa zu prüfende Dokumente/Internetseiten müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Dokumentversion: 2024.01
Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses zur Prüfung oder Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten. Voraussetzung ist, dass deutsches Recht Anwendung findet. Etwa zu prüfende Dokumente/Internetseiten müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Dokumentversion: 2024.01