In der Unfallversicherung der ARAG gilt im Tarif Komfort folgendes für Zusätzliche Erweiterungen „Komfort“ (Ergänzungen zur Unfallversicherung „Basis“):
4.1 Fristverlängerung bei der Invaliditätsleistungsanmeldung und -feststellung (18/24/24)
Abweichend von Teil A Ziffer 2.1.1.1 und Teil B Ziffer 4.1 muss die Invalidität
• innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
• innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und
• innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden.
4.2 Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 40 Prozent
Abweichend von Teil A Ziffer 3.2 unterbleibt die Leistungskürzung
4.3 Versehentliche Anzeigepflichtverletzung bei Berufswechsel (Versehensklausel)
Abweichend von Teil A Ziffer 5.3.1 beeinträchtigt ein versehentliches Unterlassen einer Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit unsere Leistungspflicht nicht
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich
4.4 ARAG Reha-Manager
In Erweiterung zu Teil B Ziffer 3.4 sind die maximalen Kosten auf insgesamt 20.000 Euro je Unfallereignis begrenzt
4.5 Beitragsbefreiung der versicherten Kinder und erwachsenen Personen bei Tod
4.5.1 Voraussetzung für die Leistung
Abweichend zu Teil A Ziffer 10.7 gilt die beitragsfreie Weiterführung für den ungekündigten Vertrag auch dann
• versterben sollten und bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Beitragsbefreiung gilt auch dann
• in die Pflegestufe II oder III im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14
• einen Unfall erleiden
Den Versicherungsschutz für den eigenen Vertragsteil setzen wir auf Ihren Wunsch außer Kraft.
4.5.2 Dauer der beitragsfreien Weiterführung für mitversicherte Kinder
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder und die des mitversicherten Lebenspartners werden mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen
Bei Tod
4.5.3 Dauer der Weiterführung für die mitversicherten erwachsenen Personen
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten erwachsenen Personen wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen
Dokumentversion: 2016.01
4.1 Fristverlängerung bei der Invaliditätsleistungsanmeldung und -feststellung (18/24/24)
Abweichend von Teil A Ziffer 2.1.1.1 und Teil B Ziffer 4.1 muss die Invalidität
• innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
• innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und
• innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden.
4.2 Anrechnung einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 40 Prozent
Abweichend von Teil A Ziffer 3.2 unterbleibt die Leistungskürzung
4.3 Versehentliche Anzeigepflichtverletzung bei Berufswechsel (Versehensklausel)
Abweichend von Teil A Ziffer 5.3.1 beeinträchtigt ein versehentliches Unterlassen einer Anzeige über die Änderung der Berufstätigkeit unsere Leistungspflicht nicht
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich
4.4 ARAG Reha-Manager
In Erweiterung zu Teil B Ziffer 3.4 sind die maximalen Kosten auf insgesamt 20.000 Euro je Unfallereignis begrenzt
4.5 Beitragsbefreiung der versicherten Kinder und erwachsenen Personen bei Tod
4.5.1 Voraussetzung für die Leistung
Abweichend zu Teil A Ziffer 10.7 gilt die beitragsfreie Weiterführung für den ungekündigten Vertrag auch dann
• versterben sollten und bei Versicherungsbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Beitragsbefreiung gilt auch dann
• in die Pflegestufe II oder III im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (§§ 14
• einen Unfall erleiden
Den Versicherungsschutz für den eigenen Vertragsteil setzen wir auf Ihren Wunsch außer Kraft.
4.5.2 Dauer der beitragsfreien Weiterführung für mitversicherte Kinder
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten Kinder und die des mitversicherten Lebenspartners werden mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen
Bei Tod
4.5.3 Dauer der Weiterführung für die mitversicherten erwachsenen Personen
Der Versicherungsschutz für die mitversicherten erwachsenen Personen wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen
Dokumentversion: 2016.01