Die ARAG Unfallversicherung im Tarif Komfort erstattet nachgewiesene Kosten für behindertengerechte Umbauten, Prothesen, Umschulungen sowie Kurbeihilfen bis 1.500 Euro, Rückreise- und Übernachtungskosten und die Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenkasse.
3.8.2 Höhe und Dauer der Leistung
Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für:
- die behindertengerechte Umrüstung des eigenen Pkws
- den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung
- einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus oder Wohnung bzw. in ein Senioren- oder Pflegeheim
- Prothesen und medizinische Hilfsmittel (§ 31 Sozialgesetzbuch)
- Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen.
3.9 Kurbeihilfen nach Abschluss der vollstationären Heilbehandlung
3.9.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person hat wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren.
Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
3.9.2 Höhe der Leistung:
Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu 1.500 Euro.
3.10 Mehraufwendungen für die Rückkehr der verletzten Person nach einer vollstationären Heilbehandlung zum Wohnsitz
Wir erstatten die Mehraufwendungen für die Rückkehr der verletzten Person nach der vollstationären Heilbehandlung zu deren ständigem Wohnsitz.
- Die Rückfahrtkosten erstatten wir bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs in der Economy Class.
- Nachgewiesene Kosten für Taxifahrten erstatten wir bis zu 100 Euro.
- Notwendige Übernachtungskosten werden höchstens für drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Übernachtung gezahlt.
3.11 Mehraufwendungen für die Rückkehrreise mitreisender Personen
Wir organisieren die Rückkehr der mitreisenden Kinder und des Ehegatten/Lebenspartners der versicherten Person zu deren ständigem Wohnsitz und erstatten die nachgewiesenen Mehraufwendungen für die Reise.
- Die Rückfahrtkosten werden bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs in der Economy Class erstattet.
- Nachgewiesene Kosten für Taxifahrten werden bis zu 100 Euro erstattet.
- Notwendige Übernachtungskosten werden höchstens für drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Übernachtung und Person gezahlt.
3.12 Erstattung der Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenkasse
3.12.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Der versicherten Person wurde von den gesetzlichen Krankenversicherern Kosten (Zuzahlungen) gemäß § 61 Sozialgesetzbuch.
3.12.2 Höhe der Leistung:
Die Krankenhaus-Zuzahlung wird in Höhe des Betrags erstattet.
Dokumentversion: 2016.01
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort der ARAG Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall verschiedene zusätzliche Kosten – etwa für behindertengerechte Umbauten oder Umzüge, für Prothesen und Hilfsmittel sowie für Umschulungen. Ergänzend gibt es Kurbeihilfen, Erstattungen für die Rückreise der verletzten und mitreisender Personen sowie die Übernahme der Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenkasse. Die genannten Beträge sind unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Umbau- und Umrüstungskosten werden erstattet?
Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für die behindertengerechte Umrüstung des eigenen Pkws, den behindertengerechten Umbau des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung sowie einen notwendigen Umzug in ein behindertengerechtes Haus, eine Wohnung oder ein Senioren- bzw. Pflegeheim.
Wie hoch sind die Kurbeihilfen?
Nach Abschluss der vollstationären Heilbehandlung werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu 1.500 Euro erstattet. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Welche Rückreisekosten werden übernommen?
Die Rückfahrtkosten werden bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen bzw. bis zur Höhe eines Linienflugs in der Economy Class erstattet. Taxifahrten werden bis zu 100 Euro und notwendige Übernachtungen für höchstens drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Übernachtung gezahlt.
Gilt die Rückkehrregelung auch für mitreisende Angehörige?
Ja. Die Rückkehr der mitreisenden Kinder und des Ehegatten bzw. Lebenspartners zum ständigen Wohnsitz wird organisiert; die Mehraufwendungen werden nach denselben Sätzen erstattet – Übernachtungskosten hier bis zu je 75 Euro pro Übernachtung und Person.
Wird die Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenkasse erstattet?
Ja. Wurden der versicherten Person von den gesetzlichen Krankenversicherern Zuzahlungen gemäß § 61 Sozialgesetzbuch berechnet, wird die Krankenhaus-Zuzahlung in Höhe des Betrags erstattet.