In der Rechtsschutzversicherung der ARAG richtet sich die Laufzeit nach dem Versicherungsschein: Ein Vertrag ab einem Jahr verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wann der Vertrag automatisch endet.
(1) Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
(2) Stillschweigende Verlängerung und Kündigung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
- Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
(3) Vertragsbeendigung
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrags steht im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag über mindestens ein Jahr, geht er automatisch in ein weiteres Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Möchten Sie oder der Versicherer den Vertrag beenden, muss die Kündigung drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf vorliegen. Kurze Verträge unter einem Jahr enden von selbst, und bei besonders langen Verträgen haben Sie zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
Was passiert bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Dokumentversion: 2024.05