Der Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Basis der ARAG Rechtsschutzversicherung bietet Eigentümern, Vermietern, Mietern und weiteren Nutzungsberechtigten Schutz rund um Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile – inklusive Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Mediation und einem besonderen Schutz für kleine Photovoltaikanlagen.
(1) Versicherte Eigenschaften: Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen:
- a) Eigentümer
- b) Vermieter
- c) Verpächter
- d) Mieter
- e) Pächter
- f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Umfang des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten in folgenden Leistungsarten:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
- Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
(3) Zusätzlich umfasst der Versicherungsschutz:
- ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
- Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
- Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
(4) Zusatzschutz für Eigentümer/Vermieter: Für Eigentümer/Vermieter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb (das heißt: Einspeiserisiko, nicht Anschaffung, Installation) einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein schützt Sie rund um Immobilien: egal ob Sie ein Grundstück oder Gebäude besitzen, vermieten, verpachten, mieten, pachten oder anderweitig nutzen. Er hilft Ihnen, rechtliche Interessen vor Gericht durchzusetzen – etwa bei Streitigkeiten rund um Wohnung und Grundstück, in Steuersachen sowie bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ergänzend stehen Ihnen telefonische Rechtsberatung, Unterstützung bei Mediation, Vorsorge-Rechtsschutz und eine Leistungsupdate-Garantie zur Verfügung. Eigentümer und Vermieter profitieren zudem von einem Extra-Schutz für kleine Photovoltaikanlagen.
Häufige Fragen
Wer ist über den Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Basis versichert?
Versichert sind Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und das Objekt müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Sind Garagen oder Kfz-Abstellplätze mitversichert?
Ja. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Enthalten sind Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c), Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e), Straf-Rechtsschutz (§ 2 i) und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j). Zusätzlich sind ARAG JuraTel®, Rechtsschutz für Mediationsverfahren, Vorsorge-Rechtsschutz und die Leistungsupdate-Garantie umfasst.
Ist eine Photovoltaikanlage mitversichert?
Für Eigentümer/Vermieter besteht zusätzlich Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb (Einspeiserisiko, nicht Anschaffung oder Installation) einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage im eigenen Eigentum befindet. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
Werden Sachverständigenkosten bei einer Mediation übernommen?
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens ein Sachverständigengutachten zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, wird dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro übernommen. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.