Mit dem Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort der ARAG genießen Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigte umfassenden Schutz rund um Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile – inklusive Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Steuer- und Straf-Rechtsschutz, Mediation, Photovoltaik-Absicherung und optionalem Mietausfallschutz.
(1) Versicherungsschutz bei folgenden Nutzungseigenschaften:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen:
- a) Eigentümer
- b) Vermieter
- c) Verpächter
- d) Mieter
- e) Pächter
- f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
- Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
- ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
- Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
- Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
(3) Für Vermieter/Verpächter zusätzlich:
- Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten
(4) Für Eigentümer/Vermieter zusätzlich:
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb (das heißt: Einspeiserisiko, nicht Anschaffung, Installation) einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
(5) Optionale Erweiterung für Vermieter:
Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort richtet sich an alle, die eine Immobilie besitzen, vermieten, verpachten oder selbst nutzen. Je nachdem, in welcher Rolle Sie die Immobilie nutzen, greifen unterschiedliche Bausteine – von der klassischen rechtlichen Vertretung rund um Wohnung und Grundstück über steuerliche und strafrechtliche Themen bis hin zu speziellen Ergänzungen für Vermieter oder Betreiber einer Photovoltaikanlage. Voraussetzung ist stets, dass die Nutzungseigenschaften und die Immobilie im Versicherungsschein eingetragen sind.
Häufige Fragen
Wer ist über den Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort versichert?
Versichert sind Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und die Immobilie müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Sind Garagen oder Stellplätze mitversichert?
Ja. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Ist eine Photovoltaikanlage abgedeckt?
Für Eigentümer/Vermieter besteht Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb (Einspeiserisiko, nicht Anschaffung oder Installation) einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
Welche zusätzlichen Leistungen haben Vermieter und Verpächter?
Für Vermieter/Verpächter umfasst der Schutz zusätzlich das Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten. Vermieter können zudem den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) vereinbaren.
Werden Kosten für ein Sachverständigengutachten in der Mediation übernommen?
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens ein Sachverständigengutachten zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, wird dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro übernommen. Diese Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.