Der Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Premium der ARAG Rechtsschutzversicherung schützt Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigte rund um Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile – inklusive Bauherren-Rechtsschutz, Photovoltaikanlagen, Übergabeprotokollen und zahlreichen weiteren Leistungen.
(1) Versicherungsschutz für die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen:
- a) Eigentümer
- b) Vermieter
- c) Verpächter
- d) Mieter
- e) Pächter
- f) Nutzungsberechtigter
Die Eigenschaften und das Grundstück, die Gebäude oder Gebäudeteile müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d) für Vertragsstreitigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem versicherten Wohn-/Gewerbeobjekt stehen, zum Beispiel: Handwerkerrechnungen, Streitigkeiten mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigungsfirma, Gärtner), Verträge mit Versorgern, Versicherungsverträge, Vertrag mit Hausverwalter (sofern kein Arbeitsvertrag)
- Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e)
- Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g bb)
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 n)
- ARAG JuraTel® (Sonderbedingung 10)
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren (§ 5 a)
- Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
- Leistungsupdate-Garantie (Klausel 8)
Wenn im Rahmen eines Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint und sich die Medianten auf einen Sachverständigen geeinigt haben, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.000 Euro. Die Kosten werden auf die Versicherungssumme für die Mediation angerechnet.
(3) Der Versicherungsschutz umfasst auch:
a) den Bauherren-Rechtsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von auch bisher nicht versicherten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
- dem Erwerb des Baugrundstücks,
- der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
- baubehördlich genehmigungs-/anzeigepflichtigen Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d und Absatz 2 f. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit.
Ausnahmen: Versicherungsschutz besteht nicht für
- Streitigkeiten aus der Finanzierung,
- die Beteiligung an Immobilienfonds.
(Beispiele für den Bauherren-Rechtsschutz: Sie streiten mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, dem Handwerker, dem Architekten oder es wird gegen Sie wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung wegen unzureichender Sicherung der Baustelle ermittelt.)
b) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 2 m.
c) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 2 j.
Für b und c beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall 30.000 Euro. Anspruch auf Versicherungsschutz besteht jeweils nach Eintritt eines Versicherungsfalls nach § 4 Absätze 1 d, 2 und 3.
(4) Für Eigentümer/Vermieter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich:
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Dies gilt abweichend von § 3 Absatz 1 d. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
(5) Für Vermieter/Verpächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich:
- a) Online-Forderungsmanagement (Sonderbedingung 11) für die Einziehung von Forderungen aus der Vermietung/Verpachtung von Wohn-/Gewerbeeinheiten
- b) Kostenschutz für Übergabeprotokolle: Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen je versicherter Wohn- oder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr, für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ziehen wir in diesen Fällen nicht ab.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Mieter bzw. Vermieter das Übergabeprotokoll.)
(6) Für Mieter/Pächter umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Kostenschutz für Übergabeprotokolle:
Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen vor Ort je versicherter Wohn- oder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr, für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr.
(Was ist ein Übergabeprotokoll? Es handelt sich um eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort. Ein Dienstleister begleitet Sie bei der Übergabe des Mietobjekts. Er erstellt mit Ihnen und dem Mieter bzw. Vermieter das Übergabeprotokoll.)
(7) Für Eigentümer umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich:
- die vorübergehende Vermietung von bis zu acht Betten an Feriengäste,
- die Vermietung einer Einliegerwohnung im von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus.
(8) ARAG Mietausfallschutz
Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif deckt rechtliche Auseinandersetzungen rund um Immobilien ab – egal, ob Sie ein Objekt besitzen, vermieten, verpachten, mieten oder pachten. Neben klassischen Rechtsschutz-Bausteinen wie Wohnungs-, Steuer- oder Straf-Rechtsschutz sind auch spezielle Situationen abgesichert, etwa als Bauherr, bei einer eigenen Photovoltaikanlage oder bei der professionellen Erstellung von Übergabeprotokollen. Je nach Ihrer Rolle (z. B. Eigentümer oder Vermieter) kommen weitere Leistungen hinzu.
Häufige Fragen
Wer ist über den Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Premium versichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und das Objekt müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Wie hoch ist die Versicherungssumme beim Bauherren-Rechtsschutz?
Die Versicherungssumme beim Bauherren-Rechtsschutz beträgt insgesamt 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit. Kein Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus der Finanzierung und für die Beteiligung an Immobilienfonds.
Ist eine Photovoltaikanlage mitversichert?
Für Eigentümer/Vermieter ist der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht rund um Anschaffung, Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu fünfzehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem versicherten Grundstück/Gebäude eingeschlossen, wenn sich die Anlage in Ihrem Eigentum befindet. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 10.000 Euro.
Was übernimmt der Kostenschutz für Übergabeprotokolle?
Wir vermitteln einen Dienstleister und übernehmen dessen Kosten für maximal zwei Übergabeprotokolle je versicherter Wohn- oder Gewerbeeinheit in Deutschland pro Kalenderjahr. Für Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzte Einheiten gilt eine Grenze von maximal 500 Euro pro Kalenderjahr. Ein Übergabeprotokoll ist eine sachverständige Bestandsaufnahme vor Ort.
Kann der Schutz für Vermieter erweitert werden?
Ja. Vermieter können vereinbaren, dass der Versicherungsschutz um den ARAG Mietausfallschutz (Sonderbedingung 18) erweitert wird.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.05