Mit der Differenzdeckung der ARAG Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich Leistungen, die über den Umfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen – ohne Wartezeit ab dem Folgetag des Antrags. Erfahren Sie, wie sich der Deckungsumfang ermittelt, welche Fristen gelten und für welche Bausteine die Regeln nicht greifen.
Antrag und Beginn:
Sie können zu Ihrem Aktiv-Rechtsschutz Komfort, Basis oder Premium nach §§ 26, 26 b oder 26 p oder zu Ihrem AktivRechtsschutz Komfort, Basis oder Premium für Selbstständige nach §§ 28, 28 b oder 28 p eine Differenzdeckung beantragen. Diese besteht bereits ab dem auf diesen Antrag folgenden Tag und zwar ohne Wartezeit.
Was Differenzdeckung bedeutet:
Sie haben bei uns Versicherungsschutz für Leistungen, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Berücksichtigung der Beiträge für Fremdversicherungsverträge:
Die Beiträge für die Fremdversicherungsverträge, die Sie zum Zeitpunkt unseres Vertragsabschlusses entrichten, werden bis zu deren Beendigung anteilsmäßig berücksichtigt. Die Dauer ist auf drei Jahre ab Versicherungsbeginn begrenzt.
Umfang der Differenzdeckung:
Der Umfang der Differenzdeckung wird aus den vereinbarten Entschädigungs-, Kosten-, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Bedingungen ermittelt, wobei die Leistungen insgesamt nicht höher sein können als der tatsächlich eingetretene Schaden.
Änderungen bestehender Fremdversicherungsverträge:
Eine nach Abschluss unseres Vertrags vorgenommene Änderung bestehender Fremdversicherungsverträge bewirkt keine Erweiterung der Differenzdeckung.
Keine Erweiterung bei Nichtleistung des Fremdversicherers:
Leistet ein Fremdversicherer ganz oder teilweise nicht, weil Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren, erweitert sich dadurch die Differenzdeckung nicht. Dies gilt auch, wenn eine Obliegenheit verletzt wurde oder der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Ende der Fremdversicherungsverträge:
Sobald die Fremdversicherungsverträge (zum Beispiel durch Kündigung) enden, besteht Versicherungsschutz im mit uns vereinbarten Rahmen nur dann, wenn Sie uns hierüber rechtzeitig informiert und die von uns daraufhin ausgestellte Beitragsrechnung bezahlt haben.
Die Regeln über die Differenzdeckung finden keine Anwendung auf:
- Rechtsschutz in Ehesachen nach § 2 l
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen nach § 2 m
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz nach der Sonderbedingung 1
- ARAG webaktiv Basis, Komfort und Premium nach den Sonderbedingungen 12, 12 a, 12 b
- ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus nach den Sonderbedingungen 13, 14
- ARAG webaktiv Basis, Komfort und Premium für Selbstständige nach den Sonderbedingungen 15, 15 a, 15 b
- ARAG JuraCheck® und ARAG JuraCheck® Plus für Selbstständige nach den Sonderbedingungen 16 und 17
Wenn die Differenzdeckung nicht zur Anwendung kommt:
In den Fällen, in denen die Differenzdeckung nicht zur Anwendung kommt, gelten §§ 78, 79 VVG.
Was bedeutet das konkret?
Die Differenzdeckung schließt die Lücke zwischen Ihrer bestehenden Vorversicherung und dem Schutz bei der ARAG: Abgedeckt ist das, was über den Umfang Ihres bisherigen Vertrags hinausgeht. Der Schutz beginnt schon am Tag nach dem Antrag und ohne Wartezeit. Solange Ihre alten Verträge laufen, werden deren Beiträge anteilig berücksichtigt – zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Endet ein Fremdvertrag, sollten Sie die ARAG informieren, damit der volle vereinbarte Schutz gilt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Schutz durch die Differenzdeckung?
Die Differenzdeckung besteht bereits ab dem auf den Antrag folgenden Tag, und zwar ohne Wartezeit.
Was deckt die Differenzdeckung ab?
Sie bietet Versicherungsschutz für Leistungen, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen. Der Umfang ergibt sich aus den vereinbarten Entschädigungs-, Kosten- und Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Bedingungen, wobei die Leistungen insgesamt nicht höher sein können als der tatsächlich eingetretene Schaden.
Wie lange werden Beiträge für Fremdversicherungsverträge berücksichtigt?
Die Beiträge für Fremdversicherungsverträge, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entrichtet werden, werden bis zu deren Beendigung anteilsmäßig berücksichtigt. Die Dauer ist auf drei Jahre ab Versicherungsbeginn begrenzt.
Was ist zu tun, wenn ein Fremdversicherungsvertrag endet?
Sobald die Fremdversicherungsverträge, zum Beispiel durch Kündigung, enden, besteht der Versicherungsschutz im vereinbarten Rahmen nur, wenn Sie die ARAG rechtzeitig informiert und die daraufhin ausgestellte Beitragsrechnung bezahlt haben.
Erweitert sich die Differenzdeckung, wenn der Fremdversicherer nicht leistet?
Nein. Leistet ein Fremdversicherer ganz oder teilweise nicht, weil Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner mit der Beitragszahlung in Verzug waren, erweitert sich die Differenzdeckung nicht. Das gilt auch bei Verletzung einer Obliegenheit oder wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.05