Beim außergerichtlichen Mediationsverfahren der ARAG Rechtsschutzversicherung werden für einen vorgeschlagenen Mediator in Deutschland Kosten bis zu 3.000 Euro je Mediation und höchstens 6.000 Euro pro Kalenderjahr übernommen – ohne Wartezeit und ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, übernehmen wir in Deutschland für einen von uns vorgeschlagenen Mediator die Kosten:
- bis zu 3.000 Euro je Mediation
- für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 6.000 Euro
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten für Sie und die versicherten Personen.
Die Kosten der Mediation übernehmen wir, soweit der betroffene Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Immobilienbereich, Verkehrsbereich) im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist oder unverzüglich eingeschlossen wird.
Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich. Die Risikoausschlüsse nach § 3 kommen nicht zur Anwendung.
Weitere Konditionen:
- Es gilt keine Wartezeit.
- Wir verzichten auf die Einrede der Vorvertraglichkeit im Sinne des § 4.
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ziehen wir in diesen Fällen nicht ab.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Konflikt außergerichtlich mit Hilfe eines Mediators beilegen möchten, kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Es geht um ein freiwilliges, vertrauliches Verfahren, bei dem beide Seiten mit Unterstützung eines neutralen Mediators eine gemeinsame Lösung suchen. Voraussetzung ist, dass der passende Deckungsbereich im Vertrag enthalten ist oder unmittelbar hinzugenommen wird. Besonderheiten wie eine Wartezeit oder eine Selbstbeteiligung greifen hier nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die übernommenen Mediationskosten?
Für einen von der ARAG vorgeschlagenen Mediator in Deutschland werden Kosten bis zu 3.000 Euro je Mediation übernommen, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 6.000 Euro.
Was passiert, wenn auch nicht versicherte Personen an der Mediation beteiligt sind?
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, werden die Kosten anteilig für Sie und die versicherten Personen übernommen.
Gilt eine Wartezeit oder eine Selbstbeteiligung?
Es gilt keine Wartezeit. Die ARAG verzichtet auf die Einrede der Vorvertraglichkeit im Sinne des § 4. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen.
Welche Voraussetzung muss für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Die Kosten der Mediation werden übernommen, soweit der betroffene Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Immobilienbereich, Verkehrsbereich) im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist oder unverzüglich eingeschlossen wird.
Ist die ARAG für die Tätigkeit des Mediators verantwortlich?
Nein. Für die Tätigkeit des Mediators ist die ARAG nicht verantwortlich. Die Risikoausschlüsse nach § 3 kommen nicht zur Anwendung.