Ändern sich bei der Rechtsschutzversicherung der ARAG nach Vertragsabschluss wesentliche Umstände, kann sich der Beitrag erhöhen oder verringern. Erfahren Sie, wann ein Kündigungsrecht besteht, welche Anzeigepflichten und Fristen gelten und in welchen Fällen der Versicherungsschutz entfallen oder gekürzt werden kann.
(1) Umstand, der einen höheren Beitrag rechtfertigt:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. (Beispiel: Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich jetzt zusätzlich ein Motorrad an.)
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent.
- Wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
(2) Umstand, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
(3) Angaben zur Beitragsberechnung:
Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. (Beispiele für erforderliche Angaben: Zahl der zugelassenen Fahrzeuge, Zahl der Arbeitnehmer, Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten. Hinweise zu beitragsrelevanten Bezugsgrößen, die für Sie maßgebend sind, finden Sie in Ihrem Versicherungsantrag.)
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
- Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass sie nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was bedeutet das konkret?
Verändert sich während der Vertragslaufzeit etwas, das das versicherte Risiko erhöht oder verringert, kann sich Ihr Beitrag entsprechend anpassen. Bei einer Erhöhung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht. Damit alles korrekt berechnet werden kann, sollten Sie angeforderte Angaben rechtzeitig machen und Änderungen fristgerecht melden – so bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich Ihr Beitrag um mehr als 10 Prozent erhöht oder wir die Absicherung der höheren Gefahr ablehnen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Frist möglich.
Was passiert, wenn ein Umstand einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt?
Dann können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen den Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie sich später, wird der Beitrag erst zum Zeitpunkt Ihrer Information herabgesetzt.
Wie schnell muss ich Angaben zur Beitragsberechnung liefern?
Fordern wir Sie zu erforderlichen Angaben auf, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann entfällt der Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben machen, vorsätzlich erforderliche Angaben unterlassen oder der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Der Schutz entfällt nicht, wenn uns die erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wann werden diese Regelungen nicht angewandt?
Die Regelungen gelten nicht, wenn die Veränderung so unerheblich ist, dass sie nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde, oder wenn ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Dokumentversion: 2024.05