Der Vereins-Rechtsschutz der ARAG Rechtsschutzversicherung schützt den im Versicherungsschein bezeichneten Verein samt gesetzlicher Vertreter, Angestellter und Mitglieder bei satzungsgemäßen Aufgaben – mit Leistungen von Schadenersatz- bis Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, aber klaren Grenzen rund um Motorfahrzeuge.
(1) Versicherte Personen:
Sie haben Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a)
- Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b)
- Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e), allerdings abweichend von § 2 e nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 f), allerdings abweichend von § 2 f nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h)
- Straf-Rechtsschutz (§ 2 i)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j)
(3) Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie rechtliche Interessen als:
- Eigentümer
- Halter
- Erwerber
- Mieter
- Leasingnehmer
- Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen. Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem Extra-Baustein zu versichern.
Was bedeutet das konkret?
Der Vereins-Rechtsschutz sichert den im Versicherungsschein genannten Verein ab – und zwar auch die für ihn handelnden Personen wie gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, solange sie im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben tätig sind. Abgedeckt sind mehrere Leistungsarten von Schadenersatz- über Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Disziplinar- und Standes- bis hin zu Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, teils mit den genannten Einschränkungen. Rechtsstreitigkeiten rund um Motorfahrzeuge und Anhänger gehören nicht dazu; dafür ist ein zusätzlicher Baustein nötig.
Häufige Fragen
Wer ist über den Vereins-Rechtsschutz versichert?
Versichert sind der im Versicherungsschein bezeichnete Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Gibt es Einschränkungen beim Steuer- und Sozial-Rechtsschutz?
Ja. Der Steuer-Rechtsschutz gilt abweichend von § 2 e nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Der Sozial-Rechtsschutz gilt abweichend von § 2 f nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Sind Streitigkeiten rund um Fahrzeuge mitversichert?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern wahrnehmen. Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem Extra-Baustein zu versichern.