In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrags:
7.1 Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
7.2 Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Dauer des Vertrages von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Vertrages eine Kündigung zugegangen ist.
7.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
7.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
7.5 Veräußerung versicherter Tiere, Wegfall des versicherten Interesses
Scheidet das Tier nachweislich durch Veräußerung oder Tod aus Ihrem Gewahrsam aus, so endet zu diesem Zeitpunkt das Versicherungsverhältnis für dieses Tier. Der für das betroffene Tier angefallene Beitrag wird ab dem Eingang der Mitteilung an uns über die Veräußerung oder das Ableben zeitanteilig zurückerstattet.
Dokumentversion: 2024.10
7.1 Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
7.2 Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Dauer des Vertrages von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Vertrages eine Kündigung zugegangen ist.
7.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
7.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
7.5 Veräußerung versicherter Tiere, Wegfall des versicherten Interesses
Scheidet das Tier nachweislich durch Veräußerung oder Tod aus Ihrem Gewahrsam aus, so endet zu diesem Zeitpunkt das Versicherungsverhältnis für dieses Tier. Der für das betroffene Tier angefallene Beitrag wird ab dem Eingang der Mitteilung an uns über die Veräußerung oder das Ableben zeitanteilig zurückerstattet.
Dokumentversion: 2024.10