In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt folgendes für Leistungsupdate-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen:
Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungsverbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für bestehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ABTKV 2021 zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Sie gelten für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Dokumentversion: 2024.10
Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungsverbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für bestehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ABTKV 2021 zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirksam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Sie gelten für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Dokumentversion: 2024.10