In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt folgendes für Kündigung nach Versicherungsfall:
8.1 Kündigungsrecht
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein. Unser Recht auf ordentliche Kündigung erlischt in TierProtect OP Komfort und TierProtect OP Premium, sowie TierProtect Komfort und TierProtect Premium nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn, insofern der Vertrag bis dahin ununterbrochen bestanden hat. Unsere Rechte zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffern 3.2, 9.2 und 10.2 bleiben davon unberührt.
8.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer
Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
8.3 Kündigung durch Versicherer
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentversion: 2024.10
8.1 Kündigungsrecht
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein. Unser Recht auf ordentliche Kündigung erlischt in TierProtect OP Komfort und TierProtect OP Premium, sowie TierProtect Komfort und TierProtect Premium nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn, insofern der Vertrag bis dahin ununterbrochen bestanden hat. Unsere Rechte zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffern 3.2, 9.2 und 10.2 bleiben davon unberührt.
8.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer
Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
8.3 Kündigung durch Versicherer
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentversion: 2024.10