In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif Rechtsschutz folgendes für Inhalt der Rechtsschutzversicherung:
1.1 In ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Haltung Ihres Tieres wahrnehmen.
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst:
1.2.1 ARAG JuraTel® (Ziffer 9) (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Basis, Komfort und Premium)
1.2.2 Verwaltungs-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Komfort und Premium),
um Ihre rechtlichen Interessen in Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten wahrzunehmen. (Beispiel: Das Veterinäramt beschlagnahmt Ihre Katze wegen angeblich unsachgemäßer Haltung.)
1.2.3 Steuer-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Komfort und Premium),
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanzund Verwaltungsgerichten wahrzunehmen sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen. (Beispiel: Streit um die Höhe der Hundesteuer)
1.2.4 Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Komfort und Premium), um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen wegen Streitigkeiten aus:
· Mietverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit mit dem Vermieter oder Nachbarn wegen angeblicher Lärmbelästigung durch andauerndes Bellen)
· sonstigen Nutzungsverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit wegen Lärmbelästigung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft)
1.2.5 Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung einer Haustierverfügung (ARAG TierProtect, Komfort und Premium)
für die Erstellung einer standarisierten Haustierverfügung (rechtlich bindendes Vorsorgedokument, um zu regeln, was mit dem versicherten Tier geschehen soll, wenn der Tierhalter verstirbt) benennt die ARAG SE einen spezialisierten Dienstleister. Wenn dies gesetzlich erforderlich ist, empfiehlt die ARAG SE Ihnen einen Rechtsanwalt.
1.2.6 Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium),
um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich Schadenersatz-Rechtsschutz nach Ziffer 1.2.6 handelt, ist dieser maßgeblich. (Beispiele: Streitigkeiten mit dem Hundezüchter oder um Entschädigung aus einem Arzthaftpflichtanspruch)
1.2.7 Schadenersatz-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium)
für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die unmittelbar Ihr Tier betreffen. Diese dürfen jedoch nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen. (Beispiel: Ihr Hund ist von einem fremden Hund gebissen worden, Sie verlangen Schadenersatz wegen der Verletzung Ihres Hundes.)
1.2.8 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium)
für die Verteidigung, wenn Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten Tierhüter eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Ihnen wird ein Bußgeld auferlegt, weil Sie gegen die Anleinoder Maulkorbpflicht verstoßen haben sollen.)
1.2.9 Straf-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium)
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird. (Beispiel: Fahrlässige Körperverletzung, weil der Hund jemanden gebissen und schwer verletzt hat.)
Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Dokumentversion: 2024.10
1.1 In ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Haltung Ihres Tieres wahrnehmen.
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst:
1.2.1 ARAG JuraTel® (Ziffer 9) (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Basis, Komfort und Premium)
1.2.2 Verwaltungs-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Komfort und Premium),
um Ihre rechtlichen Interessen in Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten wahrzunehmen. (Beispiel: Das Veterinäramt beschlagnahmt Ihre Katze wegen angeblich unsachgemäßer Haltung.)
1.2.3 Steuer-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Komfort und Premium),
um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanzund Verwaltungsgerichten wahrzunehmen sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen. (Beispiel: Streit um die Höhe der Hundesteuer)
1.2.4 Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Komfort und Premium), um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen wegen Streitigkeiten aus:
· Mietverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit mit dem Vermieter oder Nachbarn wegen angeblicher Lärmbelästigung durch andauerndes Bellen)
· sonstigen Nutzungsverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit wegen Lärmbelästigung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft)
1.2.5 Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung einer Haustierverfügung (ARAG TierProtect, Komfort und Premium)
für die Erstellung einer standarisierten Haustierverfügung (rechtlich bindendes Vorsorgedokument, um zu regeln, was mit dem versicherten Tier geschehen soll, wenn der Tierhalter verstirbt) benennt die ARAG SE einen spezialisierten Dienstleister. Wenn dies gesetzlich erforderlich ist, empfiehlt die ARAG SE Ihnen einen Rechtsanwalt.
1.2.6 Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium),
um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich Schadenersatz-Rechtsschutz nach Ziffer 1.2.6 handelt, ist dieser maßgeblich. (Beispiele: Streitigkeiten mit dem Hundezüchter oder um Entschädigung aus einem Arzthaftpflichtanspruch)
1.2.7 Schadenersatz-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium)
für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die unmittelbar Ihr Tier betreffen. Diese dürfen jedoch nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen. (Beispiel: Ihr Hund ist von einem fremden Hund gebissen worden, Sie verlangen Schadenersatz wegen der Verletzung Ihres Hundes.)
1.2.8 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium)
für die Verteidigung, wenn Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten Tierhüter eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Ihnen wird ein Bußgeld auferlegt, weil Sie gegen die Anleinoder Maulkorbpflicht verstoßen haben sollen.)
1.2.9 Straf-Rechtsschutz (ARAG TierProtect OP und ARAG TierProtect, jeweils Premium)
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird. (Beispiel: Fahrlässige Körperverletzung, weil der Hund jemanden gebissen und schwer verletzt hat.)
Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Dokumentversion: 2024.10