In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif Rechtsschutz folgendes für Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen:
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit:
2.1.1 Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
2.1.2 Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
2.1.3
2.1.3.1 dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll
2.1.3.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es bzw. ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
2.1.3.3 der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, dieses Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es bzw. ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter 2.1.3 genannten Vorhaben haben Sie keinen Rechtsschutz.
2.2 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Ihr Hund soll jemand anderes gebissen haben. Der Verletzte fordert von Ihnen Schadenersatz. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.)
Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Besitzer einer Hundepension verlangt von Ihnen Schadenersatz, weil Ihre Katze in der Pension ein teures Gemälde zerkratzt haben soll. Dies ist aufgrund des Pensions-Vertrages über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.)
2.3 Sie wollen gegen die ARAG SE oder ihr Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
2.4 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
2.4.1 vor Verfassungsgerichten oder
2.4.2 vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof).
Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
2.5 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
2.6 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
2.7 Sie haben den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt. Wird dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, unsere Leistungen zurückzuzahlen.
Dokumentversion: 2024.10
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit:
2.1.1 Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
2.1.2 Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
2.1.3
2.1.3.1 dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll
2.1.3.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es bzw. ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
2.1.3.3 der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, dieses Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es bzw. ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter 2.1.3 genannten Vorhaben haben Sie keinen Rechtsschutz.
2.2 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Ihr Hund soll jemand anderes gebissen haben. Der Verletzte fordert von Ihnen Schadenersatz. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.)
Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Besitzer einer Hundepension verlangt von Ihnen Schadenersatz, weil Ihre Katze in der Pension ein teures Gemälde zerkratzt haben soll. Dies ist aufgrund des Pensions-Vertrages über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.)
2.3 Sie wollen gegen die ARAG SE oder ihr Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
2.4 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
2.4.1 vor Verfassungsgerichten oder
2.4.2 vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof).
Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
2.5 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
2.6 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
2.7 Sie haben den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt. Wird dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, unsere Leistungen zurückzuzahlen.
Dokumentversion: 2024.10