In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif Rechtsschutz folgendes für Rechtsstellung mitversicherter Personen:
7.1 Rechtsschutz besteht für Sie und im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz nach Ziffer 1.2.7 auch für den von Ihnen beauftragten Tierhüter.
7.2 Alle Bestimmungen aus dieser Rechtsschutzdeckung gelten auch für die mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Ausnahme: Es handelt sich um Ihren ehelichen bzw. eingetragenen Lebenspartner.
Dokumentversion: 2024.10
7.1 Rechtsschutz besteht für Sie und im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz nach Ziffer 1.2.7 auch für den von Ihnen beauftragten Tierhüter.
7.2 Alle Bestimmungen aus dieser Rechtsschutzdeckung gelten auch für die mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Ausnahme: Es handelt sich um Ihren ehelichen bzw. eingetragenen Lebenspartner.
Dokumentversion: 2024.10