In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt folgendes für Beitragszahlung, Versicherungsperiode:
2.1 Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Die Zahlung erfolgt entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
2.2 Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Dauer des Vertrages länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Dauer des Vertrages.
Dokumentversion: 2024.10
2.1 Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Die Zahlung erfolgt entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
2.2 Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Dauer des Vertrages länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Dauer des Vertrages.
Dokumentversion: 2024.10