In der Tierkrankenversicherung der ARAG gilt im Tarif Rechtsschutz folgendes für ARAG JuraTel®:
9.1 Gegenstand der telefonischen Erstberatung
Für Rechtsfragen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Haltung Ihres Tieres stellt Ihnen die ARAG SE eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in allen Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung.
Dies gilt zurzeit für folgende europäische Länder:
· Belgien,
· Dänemark,
· Estland,
· Frankreich,
· Griechenland,
· Großbritannien,
· Italien,
· Kroatien,
· Lettland,
· Litauen,
· Niederlande,
· Norwegen,
· Österreich,
· Polen,
· Portugal,
· Rumänien,
· Schweden,
· Schweiz,
· Serbien,
· Slowakei,
· Spanien,
· Tschechien,
· Türkei,
· Ungarn
sowie für die USA.
9.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses.
9.3 Leistungsumfang
Die ARAG SE übernimmt für jede telefonische Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts, und zwar
· in Deutschland in dem unter Ziffer 5.1.1 genannten Umfang,
· im Ausland bis zu maximal 250 Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als 500 Euro.
Dokumentversion: 2024.10
9.1 Gegenstand der telefonischen Erstberatung
Für Rechtsfragen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Haltung Ihres Tieres stellt Ihnen die ARAG SE eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in allen Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung.
Dies gilt zurzeit für folgende europäische Länder:
· Belgien,
· Dänemark,
· Estland,
· Frankreich,
· Griechenland,
· Großbritannien,
· Italien,
· Kroatien,
· Lettland,
· Litauen,
· Niederlande,
· Norwegen,
· Österreich,
· Polen,
· Portugal,
· Rumänien,
· Schweden,
· Schweiz,
· Serbien,
· Slowakei,
· Spanien,
· Tschechien,
· Türkei,
· Ungarn
sowie für die USA.
9.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses.
9.3 Leistungsumfang
Die ARAG SE übernimmt für jede telefonische Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts, und zwar
· in Deutschland in dem unter Ziffer 5.1.1 genannten Umfang,
· im Ausland bis zu maximal 250 Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als 500 Euro.
Dokumentversion: 2024.10