In der Hausratversicherung der ARAG deckt der Tarif Fahrraddiebstahl Fahrräder mit und ohne Hilfsmotor (Pedelecs) samt fest verbundenem Zubehör und Fahrradanhänger ab – erfahren Sie, welche Sachen versichert sind und wie sich die Entschädigung nach dem Neuwert bemisst.
Versicherte Sachen:
- Fahrräder mit und ohne Hilfsmotor (Pedelecs), soweit diese nicht versicherungspflichtig sind
- das mit diesen fest verbundene Zubehör
- Fahrradanhänger
Die lose mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig dem Gebrauch dienenden Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
Umfang der Entschädigung:
- Die Gesamtentschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
- Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert), maximal bis zu dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis.
In der Fahrradkaskoversicherung sind nur die Fahrräder gemäß 5.1 und im Fahrrad-Schutzbrief die Fahrräder nach 6.2.3 versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt Ihr Fahrrad – auch Pedelecs – sowie fest verbundenes Zubehör und Fahrradanhänger. Locker angebrachte Teile, die Sie regelmäßig nutzen, sind nur dann mitversichert, wenn sie gleichzeitig mit dem Fahrrad gestohlen werden. Im Schadenfall erhalten Sie den Neuwert für ein gleichwertiges Rad, jedoch höchstens Ihren ursprünglichen Kaufpreis, und insgesamt nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs mitversichert?
Ja. Versichert sind Fahrräder mit und ohne Hilfsmotor (Pedelecs), soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
Ist Zubehör am Fahrrad ebenfalls versichert?
Das mit dem Fahrrad fest verbundene Zubehör sowie Fahrradanhänger sind versichert. Lose verbundene, regelmäßig genutzte Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
Wie hoch ist die Entschädigung im Schadenfall?
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert), maximal bis zu dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis. Die Gesamtentschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Welche Fahrräder gelten in Fahrradkasko und Fahrrad-Schutzbrief?
In der Fahrradkaskoversicherung sind nur die Fahrräder gemäß 5.1 und im Fahrrad-Schutzbrief die Fahrräder nach 6.2.3 versichert.