In der Hausratversicherung der ARAG sind im Tarif Fahrraddiebstahl Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Aufstand sowie durch Kernenergie und radioaktive Substanzen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung bleiben dagegen mitversichert.
2.1 Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
- Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung)
Mitversichert sind dagegen Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
2.2 Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte großflächige Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden, die im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen oder mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung entstehen, werden nicht ersetzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob noch weitere Ursachen mitgewirkt haben. Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung bleiben hingegen abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden in der Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Ereignisse bleiben trotz des Kriegsausschlusses versichert?
Mitversichert sind Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrungen.
Sind Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Spielt es eine Rolle, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Die Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11