In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt im Tarif Basis folgendes für Was ist versichert?:
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüche
aa) wegen Schädigung der „E-Reputation“ Ihres Unternehmens:
Als Schädigung der „E-Reputation“ gilt die Rufschädigung Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen. (Zum Beispiel: Sie werden auf einem Bewertungsportal unsachlich bewertet und wollen den Eintrag löschen lassen.)
bb) wegen Identitätsmissbrauchs:
Als „Identitätsmissbrauch“ bezeichnet wird die ungenehmigte Verwendung von Identifizierungselemente (zum Beispiel: Postadresse, Telefonnummer, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Schein, Bankverbindungsdaten) oder Identitätsauthentifizierungselementen (zum Beispiel: Benutzername, Login-Daten, Passwörter, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Kreditkartendaten) Ihres Unternehmens durch einen Dritten mit dem Ziel, eine Ihr Unternehmen schädigende Betrugshandlung zu begehen, zum Beispiel Erlangung von Kredit unter falschem Namen.
cc) wegen Missbrauchs von Zahlungsmitteln:
zum Beispiel Kreditkarten, „elektronisches Geld“;
zum Beispiel Nutzung von Kreditkartendaten durch Dritte im Internet für Onlineeinkäufe.
b) Aktiver Straf-Rechtsschutz
für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie eine Strafanzeige wegen Schädigung der „E-Reputation“ (siehe ) 2 a aa) Ihres Unternehmens oder wegen Identitätsmissbrauchs (siehe ) 2 a bb) erstatten wollen; die Versicherungssumme ist auf insgesamt 7./// Euro je Kalenderjahr begrenzt.
c) Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Wir übernehmen je Beratung (Rat oder Auskun() die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen nicht mehr als 7./// Euro.
d) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskrä(ig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Stra(at, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
e) ARAG JuraTel®
Wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder. Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskun() die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts
• in Deutschland im Umfang des ) + Absatz 7a ARB
• im Ausland bis zu maximal 2+/ Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
f) Reputations-Check
Wir lassen das Netz für Ihr versichertes Unternehmen nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Wir benennen Ihnen hierfür einen spezialisierten Dienstleister. Dessen Kosten übernehmen wir bis zu 7// Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr.
Dokumentversion: 2024.01
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüche
aa) wegen Schädigung der „E-Reputation“ Ihres Unternehmens:
Als Schädigung der „E-Reputation“ gilt die Rufschädigung Ihres Unternehmens, zum Beispiel durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mithilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen. (Zum Beispiel: Sie werden auf einem Bewertungsportal unsachlich bewertet und wollen den Eintrag löschen lassen.)
bb) wegen Identitätsmissbrauchs:
Als „Identitätsmissbrauch“ bezeichnet wird die ungenehmigte Verwendung von Identifizierungselemente (zum Beispiel: Postadresse, Telefonnummer, Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Schein, Bankverbindungsdaten) oder Identitätsauthentifizierungselementen (zum Beispiel: Benutzername, Login-Daten, Passwörter, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Kreditkartendaten) Ihres Unternehmens durch einen Dritten mit dem Ziel, eine Ihr Unternehmen schädigende Betrugshandlung zu begehen, zum Beispiel Erlangung von Kredit unter falschem Namen.
cc) wegen Missbrauchs von Zahlungsmitteln:
zum Beispiel Kreditkarten, „elektronisches Geld“;
zum Beispiel Nutzung von Kreditkartendaten durch Dritte im Internet für Onlineeinkäufe.
b) Aktiver Straf-Rechtsschutz
für die anwaltliche Tätigkeit, wenn Sie eine Strafanzeige wegen Schädigung der „E-Reputation“ (siehe ) 2 a aa) Ihres Unternehmens oder wegen Identitätsmissbrauchs (siehe ) 2 a bb) erstatten wollen; die Versicherungssumme ist auf insgesamt 7./// Euro je Kalenderjahr begrenzt.
c) Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen
für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Wir übernehmen je Beratung (Rat oder Auskun() die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen nicht mehr als 7./// Euro.
d) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskrä(ig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Stra(at, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
e) ARAG JuraTel®
Wir stellen Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung. Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte für eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung. Dies gilt zurzeit für die in der Sonderbedingung 7/ aufgeführten Länder. Wir übernehmen je Beratungsleistung (Rat oder Auskun() die Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwalts
• in Deutschland im Umfang des ) + Absatz 7a ARB
• im Ausland bis zu maximal 2+/ Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Erstberatungen jedoch nicht mehr als +// Euro.
f) Reputations-Check
Wir lassen das Netz für Ihr versichertes Unternehmen nach rufschädigenden Inhalten durchsuchen. Kompromittierende Fotos oder sensible Daten auf als kritisch eingestuften Websites werden von Experten auf Wunsch gelöscht. Wir benennen Ihnen hierfür einen spezialisierten Dienstleister. Dessen Kosten übernehmen wir bis zu 7// Euro je Prüfung, insgesamt bis zu 7./// Euro je Kalenderjahr.
Dokumentversion: 2024.01