In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt im Tarif Basis folgendes für Was ist nicht versichert?:
a) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer politischen oder gewerkscha(lichen Tätigkeit.
b) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer Schädigung Ihrer „E-Reputation“ in der Onlinepresse.
c) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie sollen die „E-Reputation“ eines anderen verletzt haben und dieser will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht versichert.)
d) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Dieser Risikoausschluss bezieht sich auf den Schadenersatz-Rechtsschutz nach ) 2 a.
e) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit
• Spieloder Wettverträgen,
• Gewinnzusagen,
• dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Versichert sind jedoch der Erwerb von Gütern und Sachwerten zum eigenen Geoder Verbrauch.
f) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
g) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor Verfassungsgerichten oder vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof) wahr.
h) Es bestehen Streitigkeiten
• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
• von Mitversicherten gegen Sie,
• von Mitversicherten untereinander.
i) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege wurde in seiner Reputation geschädigt und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Gegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
j) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
k) entfällt
l) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
Dokumentversion: 2024.01
a) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer politischen oder gewerkscha(lichen Tätigkeit.
b) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer Schädigung Ihrer „E-Reputation“ in der Onlinepresse.
c) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie sollen die „E-Reputation“ eines anderen verletzt haben und dieser will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht versichert.)
d) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Dieser Risikoausschluss bezieht sich auf den Schadenersatz-Rechtsschutz nach ) 2 a.
e) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit
• Spieloder Wettverträgen,
• Gewinnzusagen,
• dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Versichert sind jedoch der Erwerb von Gütern und Sachwerten zum eigenen Geoder Verbrauch.
f) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
g) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor Verfassungsgerichten oder vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof) wahr.
h) Es bestehen Streitigkeiten
• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
• von Mitversicherten gegen Sie,
• von Mitversicherten untereinander.
i) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege wurde in seiner Reputation geschädigt und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Gegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
j) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
k) entfällt
l) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
Dokumentversion: 2024.01