Im Basis-Tarif der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung sind bestimmte Bereiche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa politische oder gewerkschaftliche Tätigkeiten, Streitigkeiten rund um geistiges Eigentum, Kapitalanlagen, Spiel- und Wettverträge sowie das Abwehren von Schadenersatzansprüchen. Hier lesen Sie im Detail, welche Fälle nicht abgesichert sind.
Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt für die Frage „Was ist nicht versichert?“ folgendes:
- a) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer politischen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit.
- b) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer Schädigung Ihrer „E-Reputation“ in der Onlinepresse.
- c) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie sollen die „E-Reputation“ eines anderen verletzt haben und dieser will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht versichert.)
- d) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Dieser Risikoausschluss bezieht sich auf den Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a.
- e) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit
- Spiel- oder Wettverträgen,
- Gewinnzusagen,
- dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Versichert sind jedoch der Erwerb von Gütern und Sachwerten zum eigenen Ge- oder Verbrauch.
- f) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
- g) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor Verfassungsgerichten oder vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof) wahr.
- h) Es bestehen Streitigkeiten
- zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
- von Mitversicherten gegen Sie,
- von Mitversicherten untereinander.
- i) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege wurde in seiner Reputation geschädigt und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Gegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
- j) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
- k) entfällt
- l) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
Dokumentversion: 2024.01
Was bedeutet das konkret?
Diese Aufstellung zeigt als unverbindliche Lesehilfe, in welchen Situationen der Basis-Tarif der Rechtsschutzversicherung keine Leistung übernimmt. Dazu gehören unter anderem rechtliche Auseinandersetzungen im politischen oder gewerkschaftlichen Umfeld, rund um geistiges Eigentum, bei Kapitalanlagen, Spiel- und Wettverträgen, das Abwehren fremder Schadenersatzansprüche sowie Streitigkeiten innerhalb desselben Vertrags oder mit dem Versicherer selbst. Maßgeblich sind stets die genannten Punkte und Ihr konkreter Vertrag.
Häufige Fragen
Ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen versichert?
Nein. Wenn Sie Schadenersatzansprüche abwehren wollen, ist dies nicht versichert. Ein Beispiel ist, dass Sie die „E-Reputation“ eines anderen verletzt haben sollen und dieser Schadenersatz von Ihnen verlangt.
Sind Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen abgedeckt?
Nein. Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art sind ausgeschlossen. Versichert sind jedoch der Erwerb von Gütern und Sachwerten zum eigenen Ge- oder Verbrauch.
Gilt der Schutz auch bei politischen oder gewerkschaftlichen Tätigkeiten?
Nein. Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer politischen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit ist nicht versichert.
Kann ich mit der Rechtsschutzversicherung gegen den Versicherer selbst vorgehen?
Nein. Wenn Sie gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen wollen, ist dies nicht versichert.
Sind Streitigkeiten zwischen mehreren Versicherten desselben Vertrags versichert?
Nein. Streitigkeiten zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags, von Mitversicherten gegen Sie sowie von Mitversicherten untereinander sind ausgeschlossen.