In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung im Tarif Basis besteht der Versicherungsschutz für Sie beziehungsweise Ihren gesetzlichen Vertreter – und darüber hinaus auch für Ihre beschäftigten Mitarbeiter, soweit diese beruflich im versicherten Betrieb tätig sind. Wer genau als versicherte Person gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter.
- Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt für Sie selbst sowie für Ihren gesetzlichen Vertreter. Zusätzlich sind auch Ihre Mitarbeiter einbezogen – allerdings nur, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie im versicherten Betrieb handeln.
Häufige Fragen
Wer genießt den Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertreter.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Ja, mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
Gilt der Schutz für Mitarbeiter auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit?
Mitarbeiter sind nur mitversichert, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.01