In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz:
Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem Sie begonnen haben oder begonnen haben sollen, gegen Vorschri(en des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder anderer gleichartiger inund ausländischer Rechtsvorschri(en zu verstoßen.
Dokumentversion: 2024.01
Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem Sie begonnen haben oder begonnen haben sollen, gegen Vorschri(en des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder anderer gleichartiger inund ausländischer Rechtsvorschri(en zu verstoßen.
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