In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Versicherungsnehmer:
Versichert sind Sie in Ausübung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit.
Dokumentversion: 2024.01
Versichert sind Sie in Ausübung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit.
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