In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Versichertes Risiko:
Versicherungsschutz besteht für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zur Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestimmungen anderer inoder ausländischer Rechtsvorschri(en wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr von Ansprüchen auf
• Unterlassung
• Beseitigung
• Duldung
• Vornahme von Handlungen
• Entschädigung oder Schadenersatz
die gegen Sie aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Tätigkeit geltend gemacht werden, sofern der Versicherungsschutz nicht bereits in anderen versicherten Leistungsarten enthalten ist.
Dokumentversion: 2024.01
Versicherungsschutz besteht für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zur Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestimmungen anderer inoder ausländischer Rechtsvorschri(en wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr von Ansprüchen auf
• Unterlassung
• Beseitigung
• Duldung
• Vornahme von Handlungen
• Entschädigung oder Schadenersatz
die gegen Sie aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Tätigkeit geltend gemacht werden, sofern der Versicherungsschutz nicht bereits in anderen versicherten Leistungsarten enthalten ist.
Dokumentversion: 2024.01