In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Welche Fahrzeuge sind versichert?:
Versichert sind alle auf den versicherten Personenkreis () , a bis e) zugelassenen
a) Kra(fahrzeuge zu Lande, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind, einschließlich des Fahrerplatzes nicht mehr als neun Sitzplätze haben, eine Gesamtbreite von 2++ Zentimeter, eine
Gesamtlänge von 7./// Zentimeter, eine Höhe von ,// Zentimeter und ein zulässiges Gesamtgewicht von vier Tonnen nicht überschreiten;
b) Wohnmobile bis ,2/ Zentimeter Höhe und .,+ Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Ladung);
c) Kra(fahrzeuge im Werkverkehr (zum Beispiel Lieferwagen) bis zu einer Nutzlast von vier Tonnen (einschließlich der Nutzlast eines mitgeführten Anhängers);
d) Kra(räder (über +/ Kubikzentimeter Hubraum);
e) Leichtkra(räder (unter +/ Kubikzentimeter Hubraum) bzw. zulassungspflichtige Pedelecs.
Versichert sind auch mitgeführte Wohnwagen-, Gepäckoder Bootsanhänger mit höchstens einer Achse. Achsen mit weniger als 7// Zentimeter Abstand gelten als eine Achse.
Nicht versichert sind Nutzfahrzeuge über vier Tonnen Nutzlast, Omnibusse über neun Sitze, Sattelzugund Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen, Mietwagen, Personenmietwagen und Taxen.
Dokumentversion: 2024.01
Versichert sind alle auf den versicherten Personenkreis () , a bis e) zugelassenen
a) Kra(fahrzeuge zu Lande, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind, einschließlich des Fahrerplatzes nicht mehr als neun Sitzplätze haben, eine Gesamtbreite von 2++ Zentimeter, eine
Gesamtlänge von 7./// Zentimeter, eine Höhe von ,// Zentimeter und ein zulässiges Gesamtgewicht von vier Tonnen nicht überschreiten;
b) Wohnmobile bis ,2/ Zentimeter Höhe und .,+ Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Ladung);
c) Kra(fahrzeuge im Werkverkehr (zum Beispiel Lieferwagen) bis zu einer Nutzlast von vier Tonnen (einschließlich der Nutzlast eines mitgeführten Anhängers);
d) Kra(räder (über +/ Kubikzentimeter Hubraum);
e) Leichtkra(räder (unter +/ Kubikzentimeter Hubraum) bzw. zulassungspflichtige Pedelecs.
Versichert sind auch mitgeführte Wohnwagen-, Gepäckoder Bootsanhänger mit höchstens einer Achse. Achsen mit weniger als 7// Zentimeter Abstand gelten als eine Achse.
Nicht versichert sind Nutzfahrzeuge über vier Tonnen Nutzlast, Omnibusse über neun Sitze, Sattelzugund Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen, Mietwagen, Personenmietwagen und Taxen.
Dokumentversion: 2024.01