In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Wie hilft Ihnen der Fahrzeug-Schutzbrief?:
(7) Soforthilfe an der Schadenstelle bei einer Fahrzeugpanne oder einem Fahrzeugunfall (auch an Ihrem Firmensitz)
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kra( nicht fortsetzen, erbringt die ARAG Allgemeine folgende Leistungen:
a) Wiederherstellung der Fahrbereitscha( durch ein Pannenhilfsfahrzeug
Die ARAG Allgemeine sorgt für die Wiederherstellung der Fahrbereitscha( an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag für diese Leistung beläu( sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 6// Euro.
b) Abschleppen des Fahrzeugs
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt die ARAG Allgemeine für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der nicht gewerblich beförderten Ladung zur nächstgelegenen Fachwerkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 6// Euro. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs gemäß a entstandenen Kosten werden angerechnet.
c) Bergen des Fahrzeugs
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgt die ARAG Allgemeine für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
d) Ergänzend zu b und c übernimmt die ARAG Allgemeine Umladeoder Weitertransportkosten für die gewerblich beförderte Ladung, sofern der Transport im Rahmen eines Werkverkehrs (im Sinne des ) 7 Absatz 7 und 2 und ) 2 Güterkra(verkehrsgesetz) durchgeführt wurde. Nicht versichert sind Transporte im gewerblichen Güterkra(verkehr.
Kann das Fahrzeug aufgrund einer Fahrzeugpanne oder eines Fahrzeugunfalls die Fahrt aus eigener Kra( innerhalb des gleichen Werktags nicht mehr fortsetzen, sorgt die ARAG Allgemeine
• für die notwendige Umladung auf ein anderes Transportfahrzeug und
• für den Weitertransport ihrer gewerblichen Ladung (bis vier Tonnen Nutzlast)
zum Sitz Ihres Unternehmens oder zum ursprünglichen Bestimmungsort der Warenlieferung. Um Werkverkehr handelt es sich, wenn
• die beförderten Güter ihr bzw. das Eigentums ihres Unternehmen sind, von Ihnen verkau(, gekau(, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sind;
• die Beförderung der Anlieferung der Güter zu Ihrem Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder, zum Eigengebrauch, außerhalb des Unternehmens dient;
• die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge von eigenen Mitarbeitern Ihrer Firma geführt werden. Im Krankheitsfall ist es Ihnen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen;
• die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit Ihres Unternehmens darstellt.
Die Bestimmungen gelten auch bei der Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre, soweit deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht.
e) Was versteht man unter einer Fahrzeugpanne oder einem Fahrzeugunfall?
Unter einer Fahrzeugpanne ist jeder Betriebs-, Bruchoder Bremsschaden zu verstehen.
Ein Fahrzeugunfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
(2) Hilfe nach einer Fahrzeugpanne, einem Fahrzeugunfall oder Fahrzeugdiebstahl ab 30 Kilometer Entfernung von ihrem Firmensitz
Kann das versicherte Fahrzeug
• nach einer Fahrzeugpanne oder einem Fahrzeugunfall weder am Schadentag noch am folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden oder
• wurde Ihnen das Fahrzeug gestohlen,
erbringt die ARAG Allgemeine die nachfolgenden Leistungen.
Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens ,/ Kilometer Lu(linie von Ihrem Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
a) Hilfe bei der Weiterund Rückfahrt
Die ARAG Allgemeine organisiert für Sie
• die Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Firmensitz in Deutschland oder
• die Weiterfahrt vom Schadenort zu Ihrem Zielort und
• die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Firmensitz oder
• die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist oder wiederaufgefunden wurde.
Die ARAG Allgemeine übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zur Höhe
• der Bahnkosten erster Klasse einschließlich Zuschlägen (zum Beispiel für Liegewagen) oder
• der Kosten eines Linienflugs (Economy Class).
Müssen Sie zusätzliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernimmt die ARAG Allgemeine die hierdurch entstehenden Kosten bis zu höchstens +/ Euro.
b) Hilfe bei Beschaffung und Buchung einer Übernachtungsmöglichkeit
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung und Buchung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt werden konnte oder wiederaufgefunden wurde.
Die ARAG Allgemeine übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zu .+ Euro je Übernachtung und Person. Nehmen Sie die Hilfe bei der Weiterund Rückfahrt gemäß a) in Anspruch, übernimmt die ARAG Allgemeine die Übernachtungskosten für eine Nacht.
c) Hilfe bei der Beschaffung und Anmietung eines Mietwagens
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens und übernimmt die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Mietfahrzeugs bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitscha( oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
Die ARAG Allgemeine übernimmt die hierbei entstehenden Kosten für höchstens sieben Tage bis zu insgesamt
7.2// Euro.
Hinweis: Bei der Anmietung eines Mietwagens müssen Sie in der Regel eine gültige und international anerkannte Kreditkarte beim Mietwagenanbieter als Sicherheit hinterlegen.
Nehmen Sie den Weiterund Rückfahrtservice gemäß a) oder den Übernachtungsservice gemäß b) in Anspruch, übernimmt die ARAG Allgemeine keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungen.
d) Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitscha( in einer Werkstatt oder bis zur Durchführung des Rücktransports untergestellt werden, ist die ARAG Allgemeine Ihnen hierbei behilflich und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
(,) Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab ,/ Kilometer Entfernung von Ihrem Firmensitz
Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise, erbringt die ARAG Allgemeine die nachfolgend genannten Leistungen.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Firmensitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufenden sechs Wochen; bei einer überwiegend beruflich veranlassten Reise auch darüber hinaus.
Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens ,/ Kilometer Luftlinie von Ihrem Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
a) Krankenrücktransport
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls an Ihren ständigen Wohnsitz oder Firmensitz zurücktransportiert werden, sorgt die ARAG Allgemeine für die Durchführung des Rücktransports und übernimmt dessen Kosten.
Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein.
Die Leistung der ARAG Allgemeine erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernimmt die ARAG Allgemeine die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je .+ Euro pro Person.
b) Fahrzeugabholung
Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgt die ARAG Allgemeine für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Firmensitz und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis /,+/ Euro je Kilometer zwischen Ihrem Firmensitz und dem Schadenort. Außerdem erstattet die ARAG Allgemeine in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je .+ Euro pro Person.
c) Reiserückrufservice
Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung eines Ihrer nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens der Rückruf Ihrer Person von einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug durch Rundfunk als notwendig, leitet die ARAG Allgemeine die erforderlichen Maßnahmen in die Wege und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
(4) Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach ) + ohne Deutschland), der mindestens
,/ Kilometer Lu(linie von Ihrem ständigen Firmensitz in Deutschland entfernt ist, erbringt die ARAG Allgemeine zusätzlich folgende Leistungen:
a) Bei Panne und Unfall:
aa) Ersatzteilversand
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitscha( des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt die ARAG Allgemeine dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernimmt alle entstehenden Versandkosten.
bb) Fahrzeugtransport
Die ARAG Allgemeine sorgt für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Firmensitz, wenn
• das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
• die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
cc) Mietwagen
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Die ARAG Allgemeine übernimmt anstelle der Leistung Weiterund Rückfahrt nach Absatz 2 a oder Übernachtung nach Absatz 2 b die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 7.2// Euro.
dd) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, hil( die ARAG Allgemeine bei der Verzollung und übernimmt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernimmt die ARAG Allgemeine die Verschrottungskosten.
b) Bei Fahrzeugdiebstahl:
aa) Fahrzeugunterstellung
Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernimmt die ARAG Allgemeine die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
bb) Mietwagen
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Sie übernimmt anstelle der Leistung Weiterund Rückfahrt nach Absatz 2 a oder Übernachtung nach Absatz 2 b die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 7.2// Euro.
cc) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, hil( die ARAG Allgemeine bei der Verzollung und übernimmt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernimmt die ARAG Allgemeine die Verschrottungskosten.
c) Bei Krankheit
aa) Vermittlung ärztlicher Betreuung
Erkranken Sie oder erleiden Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall,
• informiert die ARAG Allgemeine Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, benennt sie Ihnen einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt;
• stellt sie, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem Sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus her;
• benachrichtigt sie auf Wunsch eine Ihnen nahestehende Person, Ihre Mitarbeiter oder Geschä(spartner. bb) Arzneimittelversand
Sind Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt die ARAG Allgemeine nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden Ihnen erstattet.
d) Zusätzliche Hilfe
aa) Ersatz von Reisedokumenten
Gerät auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug ein für dieses benötigtes Dokument in Verlust, so ist die ARAG Allgemeine bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernimmt die hierbei anfallenden Gebühren.
bb) Ersatz von Zahlungsmitteln
Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellt die ARAG Allgemeine die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, können Sie bei der ARAG Allgemeine ein Darlehen bis zu +./// Euro je Schadenfall in Anspruch nehmen.
cc) Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug in eine besondere Notlage, die in den Absätzen 7 bis 4 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu +// Euro je Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nichtoder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungsund Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Dokumentversion: 2024.01
(7) Soforthilfe an der Schadenstelle bei einer Fahrzeugpanne oder einem Fahrzeugunfall (auch an Ihrem Firmensitz)
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kra( nicht fortsetzen, erbringt die ARAG Allgemeine folgende Leistungen:
a) Wiederherstellung der Fahrbereitscha( durch ein Pannenhilfsfahrzeug
Die ARAG Allgemeine sorgt für die Wiederherstellung der Fahrbereitscha( an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag für diese Leistung beläu( sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 6// Euro.
b) Abschleppen des Fahrzeugs
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt die ARAG Allgemeine für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der nicht gewerblich beförderten Ladung zur nächstgelegenen Fachwerkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 6// Euro. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs gemäß a entstandenen Kosten werden angerechnet.
c) Bergen des Fahrzeugs
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgt die ARAG Allgemeine für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
d) Ergänzend zu b und c übernimmt die ARAG Allgemeine Umladeoder Weitertransportkosten für die gewerblich beförderte Ladung, sofern der Transport im Rahmen eines Werkverkehrs (im Sinne des ) 7 Absatz 7 und 2 und ) 2 Güterkra(verkehrsgesetz) durchgeführt wurde. Nicht versichert sind Transporte im gewerblichen Güterkra(verkehr.
Kann das Fahrzeug aufgrund einer Fahrzeugpanne oder eines Fahrzeugunfalls die Fahrt aus eigener Kra( innerhalb des gleichen Werktags nicht mehr fortsetzen, sorgt die ARAG Allgemeine
• für die notwendige Umladung auf ein anderes Transportfahrzeug und
• für den Weitertransport ihrer gewerblichen Ladung (bis vier Tonnen Nutzlast)
zum Sitz Ihres Unternehmens oder zum ursprünglichen Bestimmungsort der Warenlieferung. Um Werkverkehr handelt es sich, wenn
• die beförderten Güter ihr bzw. das Eigentums ihres Unternehmen sind, von Ihnen verkau(, gekau(, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sind;
• die Beförderung der Anlieferung der Güter zu Ihrem Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder, zum Eigengebrauch, außerhalb des Unternehmens dient;
• die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge von eigenen Mitarbeitern Ihrer Firma geführt werden. Im Krankheitsfall ist es Ihnen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen;
• die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit Ihres Unternehmens darstellt.
Die Bestimmungen gelten auch bei der Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre, soweit deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht.
e) Was versteht man unter einer Fahrzeugpanne oder einem Fahrzeugunfall?
Unter einer Fahrzeugpanne ist jeder Betriebs-, Bruchoder Bremsschaden zu verstehen.
Ein Fahrzeugunfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
(2) Hilfe nach einer Fahrzeugpanne, einem Fahrzeugunfall oder Fahrzeugdiebstahl ab 30 Kilometer Entfernung von ihrem Firmensitz
Kann das versicherte Fahrzeug
• nach einer Fahrzeugpanne oder einem Fahrzeugunfall weder am Schadentag noch am folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden oder
• wurde Ihnen das Fahrzeug gestohlen,
erbringt die ARAG Allgemeine die nachfolgenden Leistungen.
Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens ,/ Kilometer Lu(linie von Ihrem Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
a) Hilfe bei der Weiterund Rückfahrt
Die ARAG Allgemeine organisiert für Sie
• die Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem Firmensitz in Deutschland oder
• die Weiterfahrt vom Schadenort zu Ihrem Zielort und
• die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Firmensitz oder
• die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist oder wiederaufgefunden wurde.
Die ARAG Allgemeine übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zur Höhe
• der Bahnkosten erster Klasse einschließlich Zuschlägen (zum Beispiel für Liegewagen) oder
• der Kosten eines Linienflugs (Economy Class).
Müssen Sie zusätzliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernimmt die ARAG Allgemeine die hierdurch entstehenden Kosten bis zu höchstens +/ Euro.
b) Hilfe bei Beschaffung und Buchung einer Übernachtungsmöglichkeit
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung und Buchung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt werden konnte oder wiederaufgefunden wurde.
Die ARAG Allgemeine übernimmt die hierbei entstehenden Kosten bis zu .+ Euro je Übernachtung und Person. Nehmen Sie die Hilfe bei der Weiterund Rückfahrt gemäß a) in Anspruch, übernimmt die ARAG Allgemeine die Übernachtungskosten für eine Nacht.
c) Hilfe bei der Beschaffung und Anmietung eines Mietwagens
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens und übernimmt die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Mietfahrzeugs bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitscha( oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
Die ARAG Allgemeine übernimmt die hierbei entstehenden Kosten für höchstens sieben Tage bis zu insgesamt
7.2// Euro.
Hinweis: Bei der Anmietung eines Mietwagens müssen Sie in der Regel eine gültige und international anerkannte Kreditkarte beim Mietwagenanbieter als Sicherheit hinterlegen.
Nehmen Sie den Weiterund Rückfahrtservice gemäß a) oder den Übernachtungsservice gemäß b) in Anspruch, übernimmt die ARAG Allgemeine keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungen.
d) Fahrzeugunterstellung
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitscha( in einer Werkstatt oder bis zur Durchführung des Rücktransports untergestellt werden, ist die ARAG Allgemeine Ihnen hierbei behilflich und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
(,) Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab ,/ Kilometer Entfernung von Ihrem Firmensitz
Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise, erbringt die ARAG Allgemeine die nachfolgend genannten Leistungen.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Firmensitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufenden sechs Wochen; bei einer überwiegend beruflich veranlassten Reise auch darüber hinaus.
Voraussetzung ist, dass der Schadenort mindestens ,/ Kilometer Luftlinie von Ihrem Firmensitz in Deutschland entfernt ist.
a) Krankenrücktransport
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls an Ihren ständigen Wohnsitz oder Firmensitz zurücktransportiert werden, sorgt die ARAG Allgemeine für die Durchführung des Rücktransports und übernimmt dessen Kosten.
Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein.
Die Leistung der ARAG Allgemeine erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernimmt die ARAG Allgemeine die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je .+ Euro pro Person.
b) Fahrzeugabholung
Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgt die ARAG Allgemeine für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Firmensitz und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis /,+/ Euro je Kilometer zwischen Ihrem Firmensitz und dem Schadenort. Außerdem erstattet die ARAG Allgemeine in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je .+ Euro pro Person.
c) Reiserückrufservice
Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung eines Ihrer nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens der Rückruf Ihrer Person von einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug durch Rundfunk als notwendig, leitet die ARAG Allgemeine die erforderlichen Maßnahmen in die Wege und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten.
(4) Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach ) + ohne Deutschland), der mindestens
,/ Kilometer Lu(linie von Ihrem ständigen Firmensitz in Deutschland entfernt ist, erbringt die ARAG Allgemeine zusätzlich folgende Leistungen:
a) Bei Panne und Unfall:
aa) Ersatzteilversand
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitscha( des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt die ARAG Allgemeine dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernimmt alle entstehenden Versandkosten.
bb) Fahrzeugtransport
Die ARAG Allgemeine sorgt für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Firmensitz, wenn
• das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
• die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
cc) Mietwagen
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Die ARAG Allgemeine übernimmt anstelle der Leistung Weiterund Rückfahrt nach Absatz 2 a oder Übernachtung nach Absatz 2 b die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 7.2// Euro.
dd) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, hil( die ARAG Allgemeine bei der Verzollung und übernimmt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernimmt die ARAG Allgemeine die Verschrottungskosten.
b) Bei Fahrzeugdiebstahl:
aa) Fahrzeugunterstellung
Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernimmt die ARAG Allgemeine die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
bb) Mietwagen
Die ARAG Allgemeine hil( Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Sie übernimmt anstelle der Leistung Weiterund Rückfahrt nach Absatz 2 a oder Übernachtung nach Absatz 2 b die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 7.2// Euro.
cc) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, hil( die ARAG Allgemeine bei der Verzollung und übernimmt die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernimmt die ARAG Allgemeine die Verschrottungskosten.
c) Bei Krankheit
aa) Vermittlung ärztlicher Betreuung
Erkranken Sie oder erleiden Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall,
• informiert die ARAG Allgemeine Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, benennt sie Ihnen einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt;
• stellt sie, soweit erforderlich, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem Sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus her;
• benachrichtigt sie auf Wunsch eine Ihnen nahestehende Person, Ihre Mitarbeiter oder Geschä(spartner. bb) Arzneimittelversand
Sind Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt die ARAG Allgemeine nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden Ihnen erstattet.
d) Zusätzliche Hilfe
aa) Ersatz von Reisedokumenten
Gerät auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug ein für dieses benötigtes Dokument in Verlust, so ist die ARAG Allgemeine bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernimmt die hierbei anfallenden Gebühren.
bb) Ersatz von Zahlungsmitteln
Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellt die ARAG Allgemeine die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, können Sie bei der ARAG Allgemeine ein Darlehen bis zu +./// Euro je Schadenfall in Anspruch nehmen.
cc) Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug in eine besondere Notlage, die in den Absätzen 7 bis 4 nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu +// Euro je Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nichtoder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungsund Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Dokumentversion: 2024.01