In der Rechtsschutzversicherung der ARAG Versicherung gilt folgendes für Wer ist versichert?:
Alle Versicherungsleistungen () 6) stehen zu:
a) Ihnen als Versicherungsnehmer;
b) Ihrem ehelichen, eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( zusammenlebenden sonstigen Lebenspartner (im Sinne des ) , Absatz , b ARB), Letzterem, soweit er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist;
c) Ihren minderjährigen Kindern;
d) Ihren unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerscha( (im Sinne des ) , Absatz
, b ARB) lebenden volljährigen Kindern, längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen;
e) den mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebenden, mit Ihnen und/oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandten oder verschwägerten Personen. Voraussetzung ist, dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist;
f) alle Personen in ihrer Eigenscha( als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der/des bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehenen oder von diesen zum vorübergehenden Gebrauch angemieteten Motorfahrzeuge(s) zu Lande sowie Anhänger(s). (Berechtigt ist jede Person, die das Kra(fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
Dokumentversion: 2024.01
Alle Versicherungsleistungen () 6) stehen zu:
a) Ihnen als Versicherungsnehmer;
b) Ihrem ehelichen, eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinscha( zusammenlebenden sonstigen Lebenspartner (im Sinne des ) , Absatz , b ARB), Letzterem, soweit er an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet oder im Versicherungsschein genannt ist;
c) Ihren minderjährigen Kindern;
d) Ihren unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerscha( (im Sinne des ) , Absatz
, b ARB) lebenden volljährigen Kindern, längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen;
e) den mit Ihnen im gleichen Haushalt (auch in einer Einliegerwohnung in dem von Ihnen selbst bewohnten Einfamilienhaus) lebenden, mit Ihnen und/oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandten oder verschwägerten Personen. Voraussetzung ist, dass jede dieser Personen an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet ist;
f) alle Personen in ihrer Eigenscha( als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der/des bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den vorgenannten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehenen oder von diesen zum vorübergehenden Gebrauch angemieteten Motorfahrzeuge(s) zu Lande sowie Anhänger(s). (Berechtigt ist jede Person, die das Kra(fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
Dokumentversion: 2024.01