In der Unfallversicherung der ARAG gilt im Tarif Premium eine verbesserte Gliedertaxe, die abweichend von den Standardregelungen bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Organe eigene Invaliditätsgrade festlegt.
Verbesserte Gliedertaxe „Premium“:
Abweichend von Teil A Ziffer 2.1.2.2.1 gelten bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Organe folgende Invaliditätsgrade:
- Arm
- Arm
Dokumentversion: 2016.01
Was bedeutet das konkret?
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad angesetzt wird, wenn bestimmte Körperteile oder Organe vollständig verloren gehen oder dauerhaft nicht mehr funktionieren. Im Tarif Premium gelten hierfür verbesserte Werte, die von der Standardregelung abweichen. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gilt die verbesserte Gliedertaxe?
Die verbesserte Gliedertaxe gilt im Tarif Premium der Unfallversicherung der ARAG.
Wann kommen die genannten Invaliditätsgrade zur Anwendung?
Sie gelten bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Organe.
Von welcher Regelung weicht die verbesserte Gliedertaxe ab?
Sie gilt abweichend von Teil A Ziffer 2.1.2.2.1.
Welche konkreten Invaliditätsgrade gelten für die einzelnen Körperteile?
Das hängt vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.